Der Pflasterzoll, auch Pflastergeld und Pflastermaut war eine kommunale Abgabe, die als Gegenleistung für die Benutzung von gepflasterten Straßen erhoben und deren Ertrag für die erstmalige Pflasterung und den Unterhalt des Straßenpflasters verwendet wurde. Sie wurde wie die Mehrzahl der Zölle vom auswärtigen Handelsverkehr erhoben, Einheimische waren in der Regel befreit. Berechnungsgrundlage waren die Zugtiere von Fuhrwerken und in die Stadt getriebenem Vieh, nach der Einführung des Kraftfahrzeugs auch für Lastkraftwagen und teilweise für Personenkraftwagen. Die Erhebung ist seit dem 14. Jahrhundert nachgewiesen. Sie endete im Deutschen Reich außerhalb des Königreich Bayerns kurz nach 1902, in Bayern jedoch erst in den 1930er Jahren.

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  • Der Pflasterzoll, auch Pflastergeld und Pflastermaut war eine kommunale Abgabe, die als Gegenleistung für die Benutzung von gepflasterten Straßen erhoben und deren Ertrag für die erstmalige Pflasterung und den Unterhalt des Straßenpflasters verwendet wurde. Sie wurde wie die Mehrzahl der Zölle vom auswärtigen Handelsverkehr erhoben, Einheimische waren in der Regel befreit. Berechnungsgrundlage waren die Zugtiere von Fuhrwerken und in die Stadt getriebenem Vieh, nach der Einführung des Kraftfahrzeugs auch für Lastkraftwagen und teilweise für Personenkraftwagen. Die Erhebung ist seit dem 14. Jahrhundert nachgewiesen. Sie endete im Deutschen Reich außerhalb des Königreich Bayerns kurz nach 1902, in Bayern jedoch erst in den 1930er Jahren. (de)
  • Der Pflasterzoll, auch Pflastergeld und Pflastermaut war eine kommunale Abgabe, die als Gegenleistung für die Benutzung von gepflasterten Straßen erhoben und deren Ertrag für die erstmalige Pflasterung und den Unterhalt des Straßenpflasters verwendet wurde. Sie wurde wie die Mehrzahl der Zölle vom auswärtigen Handelsverkehr erhoben, Einheimische waren in der Regel befreit. Berechnungsgrundlage waren die Zugtiere von Fuhrwerken und in die Stadt getriebenem Vieh, nach der Einführung des Kraftfahrzeugs auch für Lastkraftwagen und teilweise für Personenkraftwagen. Die Erhebung ist seit dem 14. Jahrhundert nachgewiesen. Sie endete im Deutschen Reich außerhalb des Königreich Bayerns kurz nach 1902, in Bayern jedoch erst in den 1930er Jahren. (de)
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  • Der Pflasterzoll, auch Pflastergeld und Pflastermaut war eine kommunale Abgabe, die als Gegenleistung für die Benutzung von gepflasterten Straßen erhoben und deren Ertrag für die erstmalige Pflasterung und den Unterhalt des Straßenpflasters verwendet wurde. Sie wurde wie die Mehrzahl der Zölle vom auswärtigen Handelsverkehr erhoben, Einheimische waren in der Regel befreit. Berechnungsgrundlage waren die Zugtiere von Fuhrwerken und in die Stadt getriebenem Vieh, nach der Einführung des Kraftfahrzeugs auch für Lastkraftwagen und teilweise für Personenkraftwagen. Die Erhebung ist seit dem 14. Jahrhundert nachgewiesen. Sie endete im Deutschen Reich außerhalb des Königreich Bayerns kurz nach 1902, in Bayern jedoch erst in den 1930er Jahren. (de)
  • Der Pflasterzoll, auch Pflastergeld und Pflastermaut war eine kommunale Abgabe, die als Gegenleistung für die Benutzung von gepflasterten Straßen erhoben und deren Ertrag für die erstmalige Pflasterung und den Unterhalt des Straßenpflasters verwendet wurde. Sie wurde wie die Mehrzahl der Zölle vom auswärtigen Handelsverkehr erhoben, Einheimische waren in der Regel befreit. Berechnungsgrundlage waren die Zugtiere von Fuhrwerken und in die Stadt getriebenem Vieh, nach der Einführung des Kraftfahrzeugs auch für Lastkraftwagen und teilweise für Personenkraftwagen. Die Erhebung ist seit dem 14. Jahrhundert nachgewiesen. Sie endete im Deutschen Reich außerhalb des Königreich Bayerns kurz nach 1902, in Bayern jedoch erst in den 1930er Jahren. (de)
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  • Pflasterzoll (de)
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