Die Pferdesteuer ist in Deutschland eine kommunale Aufwandsteuer, die vom „Halter für den Besitz von Pferden“ erhoben wird. Sie gilt unabhängig davon, ob das Pferd im öffentlichen Raum oder ausschließlich auf privatem Grund bewegt wird. Die Satzung gilt für alle Pferde und Fohlen, nicht nur für „Reitpferde“.

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  • Die Pferdesteuer ist in Deutschland eine kommunale Aufwandsteuer, die vom „Halter für den Besitz von Pferden“ erhoben wird. Sie gilt unabhängig davon, ob das Pferd im öffentlichen Raum oder ausschließlich auf privatem Grund bewegt wird. Die Satzung gilt für alle Pferde und Fohlen, nicht nur für „Reitpferde“. In der Diskussion zur Pferdesteuer sind in den kommunalen Gremien Beträge zwischen 80 und 750 Euro pro Jahr und Pferd diskutiert worden. In der nordhessischen Gemeinde Bad Sooden-Allendorf wird seit Januar 2013 eine Pferdesteuer erhoben, Im hessischen Kirchheim ist seit Juli 2013 ebenfalls eine Pferdesteuer fällig. Die hessische Gemeinde Schlangenbad erhebt seit Januar 2014 eine Pferdesteuer. Beide Satzungen sind textlich identisch mit der von Bad Sooden-Allendorf, befreien aber im Gegensatz hierzu „Gnadenbrotpferde“ von der Steuer (§ 6 der Satzungen, „nicht mehr reitbare Pferde“). (de)
  • Die Pferdesteuer ist in Deutschland eine kommunale Aufwandsteuer, die vom „Halter für den Besitz von Pferden“ erhoben wird. Sie gilt unabhängig davon, ob das Pferd im öffentlichen Raum oder ausschließlich auf privatem Grund bewegt wird. Die Satzung gilt für alle Pferde und Fohlen, nicht nur für „Reitpferde“. In der Diskussion zur Pferdesteuer sind in den kommunalen Gremien Beträge zwischen 80 und 750 Euro pro Jahr und Pferd diskutiert worden. In der nordhessischen Gemeinde Bad Sooden-Allendorf wird seit Januar 2013 eine Pferdesteuer erhoben, Im hessischen Kirchheim ist seit Juli 2013 ebenfalls eine Pferdesteuer fällig. Die hessische Gemeinde Schlangenbad erhebt seit Januar 2014 eine Pferdesteuer. Beide Satzungen sind textlich identisch mit der von Bad Sooden-Allendorf, befreien aber im Gegensatz hierzu „Gnadenbrotpferde“ von der Steuer (§ 6 der Satzungen, „nicht mehr reitbare Pferde“). (de)
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  • Die Pferdesteuer ist in Deutschland eine kommunale Aufwandsteuer, die vom „Halter für den Besitz von Pferden“ erhoben wird. Sie gilt unabhängig davon, ob das Pferd im öffentlichen Raum oder ausschließlich auf privatem Grund bewegt wird. Die Satzung gilt für alle Pferde und Fohlen, nicht nur für „Reitpferde“. (de)
  • Die Pferdesteuer ist in Deutschland eine kommunale Aufwandsteuer, die vom „Halter für den Besitz von Pferden“ erhoben wird. Sie gilt unabhängig davon, ob das Pferd im öffentlichen Raum oder ausschließlich auf privatem Grund bewegt wird. Die Satzung gilt für alle Pferde und Fohlen, nicht nur für „Reitpferde“. (de)
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