Pfarrhaus ist eine Bezeichnung für die Amtsräume oder die Wohnung eines Pfarrers oder Pastors. Synonyme für den Begriff sind Pfarramt, Widum oder Pastorat. In der Vergangenheit wurden Pfarrhäuser insbesondere im ländlichen Raum zumeist auch als Bauernhof genutzt und daher im Süden des deutschen Sprachraums auch als Pfarrhof bezeichnet. In einigen Regionen innerhalb der norddeutschen evangelischen Landeskirchen spricht man auch von der „Pastorei“. Historisch sind auch „Archipresbyterat“, „Presbyterat“, „Archidiakonat“ bzw. „Diakonat“ als Bezeichnungen für das Amtshaus bzw. die Amtswohnung eines Geistlichen anzutreffen.

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  • Pfarrhaus ist eine Bezeichnung für die Amtsräume oder die Wohnung eines Pfarrers oder Pastors. Synonyme für den Begriff sind Pfarramt, Widum oder Pastorat. In der Vergangenheit wurden Pfarrhäuser insbesondere im ländlichen Raum zumeist auch als Bauernhof genutzt und daher im Süden des deutschen Sprachraums auch als Pfarrhof bezeichnet. In einigen Regionen innerhalb der norddeutschen evangelischen Landeskirchen spricht man auch von der „Pastorei“. Historisch sind auch „Archipresbyterat“, „Presbyterat“, „Archidiakonat“ bzw. „Diakonat“ als Bezeichnungen für das Amtshaus bzw. die Amtswohnung eines Geistlichen anzutreffen. Viele Kirchen haben kein spezielles, ausformuliertes Pfarrhausrecht. Oft wird auf die Billigkeit abgestellt. (de)
  • Pfarrhaus ist eine Bezeichnung für die Amtsräume oder die Wohnung eines Pfarrers oder Pastors. Synonyme für den Begriff sind Pfarramt, Widum oder Pastorat. In der Vergangenheit wurden Pfarrhäuser insbesondere im ländlichen Raum zumeist auch als Bauernhof genutzt und daher im Süden des deutschen Sprachraums auch als Pfarrhof bezeichnet. In einigen Regionen innerhalb der norddeutschen evangelischen Landeskirchen spricht man auch von der „Pastorei“. Historisch sind auch „Archipresbyterat“, „Presbyterat“, „Archidiakonat“ bzw. „Diakonat“ als Bezeichnungen für das Amtshaus bzw. die Amtswohnung eines Geistlichen anzutreffen. Viele Kirchen haben kein spezielles, ausformuliertes Pfarrhausrecht. Oft wird auf die Billigkeit abgestellt. (de)
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  • Pfarrhaus ist eine Bezeichnung für die Amtsräume oder die Wohnung eines Pfarrers oder Pastors. Synonyme für den Begriff sind Pfarramt, Widum oder Pastorat. In der Vergangenheit wurden Pfarrhäuser insbesondere im ländlichen Raum zumeist auch als Bauernhof genutzt und daher im Süden des deutschen Sprachraums auch als Pfarrhof bezeichnet. In einigen Regionen innerhalb der norddeutschen evangelischen Landeskirchen spricht man auch von der „Pastorei“. Historisch sind auch „Archipresbyterat“, „Presbyterat“, „Archidiakonat“ bzw. „Diakonat“ als Bezeichnungen für das Amtshaus bzw. die Amtswohnung eines Geistlichen anzutreffen. (de)
  • Pfarrhaus ist eine Bezeichnung für die Amtsräume oder die Wohnung eines Pfarrers oder Pastors. Synonyme für den Begriff sind Pfarramt, Widum oder Pastorat. In der Vergangenheit wurden Pfarrhäuser insbesondere im ländlichen Raum zumeist auch als Bauernhof genutzt und daher im Süden des deutschen Sprachraums auch als Pfarrhof bezeichnet. In einigen Regionen innerhalb der norddeutschen evangelischen Landeskirchen spricht man auch von der „Pastorei“. Historisch sind auch „Archipresbyterat“, „Presbyterat“, „Archidiakonat“ bzw. „Diakonat“ als Bezeichnungen für das Amtshaus bzw. die Amtswohnung eines Geistlichen anzutreffen. (de)
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