Die Personalpfarrei (lat. paroecia personalis) ist gemäß dem katholischen Kirchenrecht eine besondere Organisationsform der Pfarrei. Während die Pfarrei im Allgemeinen als Gemeinschaft der Gläubigen und als Teilkirche definiert ist, der alle Katholiken in einem bestimmten Territorium angehören, hat die Personalpfarrei kein eigenes Gebiet. Die Zugehörigkeit der Katholiken zu Personalpfarreien ist nicht vom Wohnsitz abhängig, vielmehr werden ihnen bestimmte Gruppen von Gläubigen zugewiesen, die sich durch Ritus oder Sprache, seltener auch durch Nationalität oder soziale Herkunft von der übrigen katholischen Bevölkerung einer Region unterscheiden. Wenn es dem Bischof geboten erscheint, kann er im Interesse einer angemessenen pastoralen Betreuung für derartige Gruppen spezielle Pfarreien erric

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  • Die Personalpfarrei (lat. paroecia personalis) ist gemäß dem katholischen Kirchenrecht eine besondere Organisationsform der Pfarrei. Während die Pfarrei im Allgemeinen als Gemeinschaft der Gläubigen und als Teilkirche definiert ist, der alle Katholiken in einem bestimmten Territorium angehören, hat die Personalpfarrei kein eigenes Gebiet. Die Zugehörigkeit der Katholiken zu Personalpfarreien ist nicht vom Wohnsitz abhängig, vielmehr werden ihnen bestimmte Gruppen von Gläubigen zugewiesen, die sich durch Ritus oder Sprache, seltener auch durch Nationalität oder soziale Herkunft von der übrigen katholischen Bevölkerung einer Region unterscheiden. Wenn es dem Bischof geboten erscheint, kann er im Interesse einer angemessenen pastoralen Betreuung für derartige Gruppen spezielle Pfarreien errichten. Der Codex Iuris Canonici erwähnt die Möglichkeit zur Bildung von Personalpfarreien ausdrücklich für: * Gläubige eines anderen Ritus (can. 383 § 2) * Studierende (can. 813) Weit verbreitet sind seit dem 20. Jahrhundert aber auch Personalpfarreien für nationale Minderheiten, die weltweit durch die vielen Migrationsbewegungen entstanden sind. In großer Zahl entstanden derartige Nationalpfarreien daher zuerst in den Einwanderungsländern Vereinigte Staaten und Kanada. Nach dem Zweiten Weltkrieg kam es auch in vielen europäischen Staaten zur Gründung von Personalpfarreien. In der katholischen Kirche werden die Vor- und Nachteile insbesondere der Nationalpfarreien kontrovers diskutiert. Einerseits bietet die kategoriale Seelsorge für die nationalen Minderheiten die Möglichkeit, ihre Kirchenbindung zu erhalten, weil ihre Angehörigen die Pfarre als „ein Stück Heimat“ in fremder Umgebung ansehen und sie daher gern aufsuchen. Andererseits widerspricht die Abgrenzung von Pfarreien nach nationalen Kriterien dem universalen und übernationalen Charakter der katholischen Kirche. Am 1. Februar 2007 wurde in Bordeaux die erste Personalpfarrei eingerichtet, in der die Gottesdienste in der außerordentlichen Form des römischen Ritus gefeiert werden. Auch in Rom gibt es seit Juni 2008 eine solche Pfarrei der Priesterbruderschaft St. Petrus. Möglich wurde dies durch das Motu proprio Summorum Pontificum von 2007. * Vgl. auch: Missio cum cura animarum (de)
  • Die Personalpfarrei (lat. paroecia personalis) ist gemäß dem katholischen Kirchenrecht eine besondere Organisationsform der Pfarrei. Während die Pfarrei im Allgemeinen als Gemeinschaft der Gläubigen und als Teilkirche definiert ist, der alle Katholiken in einem bestimmten Territorium angehören, hat die Personalpfarrei kein eigenes Gebiet. Die Zugehörigkeit der Katholiken zu Personalpfarreien ist nicht vom Wohnsitz abhängig, vielmehr werden ihnen bestimmte Gruppen von Gläubigen zugewiesen, die sich durch Ritus oder Sprache, seltener auch durch Nationalität oder soziale Herkunft von der übrigen katholischen Bevölkerung einer Region unterscheiden. Wenn es dem Bischof geboten erscheint, kann er im Interesse einer angemessenen pastoralen Betreuung für derartige Gruppen spezielle Pfarreien errichten. Der Codex Iuris Canonici erwähnt die Möglichkeit zur Bildung von Personalpfarreien ausdrücklich für: * Gläubige eines anderen Ritus (can. 383 § 2) * Studierende (can. 813) Weit verbreitet sind seit dem 20. Jahrhundert aber auch Personalpfarreien für nationale Minderheiten, die weltweit durch die vielen Migrationsbewegungen entstanden sind. In großer Zahl entstanden derartige Nationalpfarreien daher zuerst in den Einwanderungsländern Vereinigte Staaten und Kanada. Nach dem Zweiten Weltkrieg kam es auch in vielen europäischen Staaten zur Gründung von Personalpfarreien. In der katholischen Kirche werden die Vor- und Nachteile insbesondere der Nationalpfarreien kontrovers diskutiert. Einerseits bietet die kategoriale Seelsorge für die nationalen Minderheiten die Möglichkeit, ihre Kirchenbindung zu erhalten, weil ihre Angehörigen die Pfarre als „ein Stück Heimat“ in fremder Umgebung ansehen und sie daher gern aufsuchen. Andererseits widerspricht die Abgrenzung von Pfarreien nach nationalen Kriterien dem universalen und übernationalen Charakter der katholischen Kirche. Am 1. Februar 2007 wurde in Bordeaux die erste Personalpfarrei eingerichtet, in der die Gottesdienste in der außerordentlichen Form des römischen Ritus gefeiert werden. Auch in Rom gibt es seit Juni 2008 eine solche Pfarrei der Priesterbruderschaft St. Petrus. Möglich wurde dies durch das Motu proprio Summorum Pontificum von 2007. * Vgl. auch: Missio cum cura animarum (de)
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  • Die Personalpfarrei (lat. paroecia personalis) ist gemäß dem katholischen Kirchenrecht eine besondere Organisationsform der Pfarrei. Während die Pfarrei im Allgemeinen als Gemeinschaft der Gläubigen und als Teilkirche definiert ist, der alle Katholiken in einem bestimmten Territorium angehören, hat die Personalpfarrei kein eigenes Gebiet. Die Zugehörigkeit der Katholiken zu Personalpfarreien ist nicht vom Wohnsitz abhängig, vielmehr werden ihnen bestimmte Gruppen von Gläubigen zugewiesen, die sich durch Ritus oder Sprache, seltener auch durch Nationalität oder soziale Herkunft von der übrigen katholischen Bevölkerung einer Region unterscheiden. Wenn es dem Bischof geboten erscheint, kann er im Interesse einer angemessenen pastoralen Betreuung für derartige Gruppen spezielle Pfarreien erric (de)
  • Die Personalpfarrei (lat. paroecia personalis) ist gemäß dem katholischen Kirchenrecht eine besondere Organisationsform der Pfarrei. Während die Pfarrei im Allgemeinen als Gemeinschaft der Gläubigen und als Teilkirche definiert ist, der alle Katholiken in einem bestimmten Territorium angehören, hat die Personalpfarrei kein eigenes Gebiet. Die Zugehörigkeit der Katholiken zu Personalpfarreien ist nicht vom Wohnsitz abhängig, vielmehr werden ihnen bestimmte Gruppen von Gläubigen zugewiesen, die sich durch Ritus oder Sprache, seltener auch durch Nationalität oder soziale Herkunft von der übrigen katholischen Bevölkerung einer Region unterscheiden. Wenn es dem Bischof geboten erscheint, kann er im Interesse einer angemessenen pastoralen Betreuung für derartige Gruppen spezielle Pfarreien erric (de)
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  • Personalpfarrei (de)
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