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- Ein Pensionsfonds ist in Deutschland eine versicherungsähnliche, rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen gewährt (§ 1b Abs. 3 S. 1 BetrAVG). Pensionsfonds können die Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder eines Pensionsfondsverein auf Gegenseitigkeit (eine besondere Form eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG)) haben (§ 237 Abs. 3 Nr. 1 VAG). Pensionsfonds wurden in Deutschland ab dem 1. Januar 2002 als fünfter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (neben Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse und Direktversicherung) eingeführt. Die BaFin nennt 30 Pensionsfonds mit Geschäftstätigkeit in Deutschland (Stand September 2012). (de)
- Ein Pensionsfonds ist in Deutschland eine versicherungsähnliche, rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen gewährt (§ 1b Abs. 3 S. 1 BetrAVG). Pensionsfonds können die Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder eines Pensionsfondsverein auf Gegenseitigkeit (eine besondere Form eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG)) haben (§ 237 Abs. 3 Nr. 1 VAG). Pensionsfonds wurden in Deutschland ab dem 1. Januar 2002 als fünfter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (neben Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse und Direktversicherung) eingeführt. Die BaFin nennt 30 Pensionsfonds mit Geschäftstätigkeit in Deutschland (Stand September 2012). (de)
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- Ein Pensionsfonds ist in Deutschland eine versicherungsähnliche, rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen gewährt (§ 1b Abs. 3 S. 1 BetrAVG). Pensionsfonds können die Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder eines Pensionsfondsverein auf Gegenseitigkeit (eine besondere Form eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG)) haben (§ 237 Abs. 3 Nr. 1 VAG). Pensionsfonds wurden in Deutschland ab dem 1. Januar 2002 als fünfter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (neben Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse und Direktversicherung) eingeführt. Die BaFin nennt 30 Pensionsfonds mit Geschäftstätigkeit in Deutschland (Stand September 2012). (de)
- Ein Pensionsfonds ist in Deutschland eine versicherungsähnliche, rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die dem Arbeitnehmer oder seinen Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen gewährt (§ 1b Abs. 3 S. 1 BetrAVG). Pensionsfonds können die Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder eines Pensionsfondsverein auf Gegenseitigkeit (eine besondere Form eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG)) haben (§ 237 Abs. 3 Nr. 1 VAG). Pensionsfonds wurden in Deutschland ab dem 1. Januar 2002 als fünfter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (neben Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse und Direktversicherung) eingeführt. Die BaFin nennt 30 Pensionsfonds mit Geschäftstätigkeit in Deutschland (Stand September 2012). (de)
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- Pensionsfonds (Deutschland) (de)
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