Die Besteuerung nach dem Aufwand (frz.: Imposition d’après la dépense, ital.: Imposizione secondo il dispendio) oder kurz Pauschalbesteuerung oder Pauschalsteuer ist eine Regel des schweizerischen Einkommenssteuerrechts. Sie sieht vor, dass ausländische Staatsangehörige, die in der Schweiz Wohnsitz haben, aber hier nicht erwerbstätig sind, auf der Grundlage ihres (Lebens-)Aufwands besteuert werden können, statt wie alle anderen Steuerpflichtigen auf der Grundlage ihres Einkommens und Vermögens. Ende 2014 gab es in der Schweiz 5382 Personen, die pauschal besteuert wurden. Der Ertrag aus der Pauschalbesteuerung belief sich 2014 auf CHF 740.000.000 mit einem durchschnittlichen Ertrag pro aufwandbesteuerter Person von CHF 137.495.

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  • Die Besteuerung nach dem Aufwand (frz.: Imposition d’après la dépense, ital.: Imposizione secondo il dispendio) oder kurz Pauschalbesteuerung oder Pauschalsteuer ist eine Regel des schweizerischen Einkommenssteuerrechts. Sie sieht vor, dass ausländische Staatsangehörige, die in der Schweiz Wohnsitz haben, aber hier nicht erwerbstätig sind, auf der Grundlage ihres (Lebens-)Aufwands besteuert werden können, statt wie alle anderen Steuerpflichtigen auf der Grundlage ihres Einkommens und Vermögens. Ende 2014 gab es in der Schweiz 5382 Personen, die pauschal besteuert wurden. Der Ertrag aus der Pauschalbesteuerung belief sich 2014 auf CHF 740.000.000 mit einem durchschnittlichen Ertrag pro aufwandbesteuerter Person von CHF 137.495. „Die Pauschalbesteuerung wirkt sich für wohlhabende und finanzstarke Personen aus dem Ausland positiv aus, weil z. B. das Ausfüllen von Steuererklärungen mit weltweiten Einkünften und Vermögen wegfällt. Durch die pauschale Festsetzung des steuerbaren Einkommens und Vermögens kann sich zusätzlich ein Steuervorteil ergeben. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Kanton Uri überhaupt keine Erbschafts- und Schenkungssteuern bei Zuwendungen oder Erbschaften an direkte Nachkommen erhebt.“ – Kanton Uri - Volkswirtschaftsdirektion: Faktenblatt Pauschalbesteuerung natürliche Personen (de)
  • Die Besteuerung nach dem Aufwand (frz.: Imposition d’après la dépense, ital.: Imposizione secondo il dispendio) oder kurz Pauschalbesteuerung oder Pauschalsteuer ist eine Regel des schweizerischen Einkommenssteuerrechts. Sie sieht vor, dass ausländische Staatsangehörige, die in der Schweiz Wohnsitz haben, aber hier nicht erwerbstätig sind, auf der Grundlage ihres (Lebens-)Aufwands besteuert werden können, statt wie alle anderen Steuerpflichtigen auf der Grundlage ihres Einkommens und Vermögens. Ende 2014 gab es in der Schweiz 5382 Personen, die pauschal besteuert wurden. Der Ertrag aus der Pauschalbesteuerung belief sich 2014 auf CHF 740.000.000 mit einem durchschnittlichen Ertrag pro aufwandbesteuerter Person von CHF 137.495. „Die Pauschalbesteuerung wirkt sich für wohlhabende und finanzstarke Personen aus dem Ausland positiv aus, weil z. B. das Ausfüllen von Steuererklärungen mit weltweiten Einkünften und Vermögen wegfällt. Durch die pauschale Festsetzung des steuerbaren Einkommens und Vermögens kann sich zusätzlich ein Steuervorteil ergeben. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Kanton Uri überhaupt keine Erbschafts- und Schenkungssteuern bei Zuwendungen oder Erbschaften an direkte Nachkommen erhebt.“ – Kanton Uri - Volkswirtschaftsdirektion: Faktenblatt Pauschalbesteuerung natürliche Personen (de)
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  • Die Besteuerung nach dem Aufwand (frz.: Imposition d’après la dépense, ital.: Imposizione secondo il dispendio) oder kurz Pauschalbesteuerung oder Pauschalsteuer ist eine Regel des schweizerischen Einkommenssteuerrechts. Sie sieht vor, dass ausländische Staatsangehörige, die in der Schweiz Wohnsitz haben, aber hier nicht erwerbstätig sind, auf der Grundlage ihres (Lebens-)Aufwands besteuert werden können, statt wie alle anderen Steuerpflichtigen auf der Grundlage ihres Einkommens und Vermögens. Ende 2014 gab es in der Schweiz 5382 Personen, die pauschal besteuert wurden. Der Ertrag aus der Pauschalbesteuerung belief sich 2014 auf CHF 740.000.000 mit einem durchschnittlichen Ertrag pro aufwandbesteuerter Person von CHF 137.495. (de)
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