Das Patriziat der Reichsstadt Nürnberg, die für den Inneren Rat berechtigten Familien, stellte das eigentliche Machtzentrum Nürnbergs bis zur französischen Besetzung im Jahr 1806 dar. Von 1256 bis zur französischen Besetzung und der folgenden Einverleibung durch Bayern am 15. September 1806 wurde Nürnberg vom Rat regiert, wobei bis 1427 noch viele Kompetenzen in der Stadt und dem Umland bei den ab 1105 eingesetzten Burggrafen lagen. Nach dem Kauf des Burggrafenamtes im Jahr 1427 hatte der Rat die alleinige Herrschaft inne.

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  • Das Patriziat der Reichsstadt Nürnberg, die für den Inneren Rat berechtigten Familien, stellte das eigentliche Machtzentrum Nürnbergs bis zur französischen Besetzung im Jahr 1806 dar. Von 1256 bis zur französischen Besetzung und der folgenden Einverleibung durch Bayern am 15. September 1806 wurde Nürnberg vom Rat regiert, wobei bis 1427 noch viele Kompetenzen in der Stadt und dem Umland bei den ab 1105 eingesetzten Burggrafen lagen. Nach dem Kauf des Burggrafenamtes im Jahr 1427 hatte der Rat die alleinige Herrschaft inne. Der Rat gliederte sich in den „Inneren Rat“ und den „Großen Rat“. Dabei stellte der Innere Rat, in dem neben nur acht Vertretern der Handwerke nur patrizische Familien, das Patriziat der Stadt, vertreten waren, das eigentliche Machtzentrum und den Inhaber der Souveränität dar. Die Reichsstadt Nürnberg selbst bezeichnete sich – wie auch andere Reichsstädte – als „Republik“. Neben der Anlehnung an das römische Vorbild bedeutet der Begriff hier auch den Gegensatz zu den ansonsten üblichen monarchischen Regierungsformen. „Republik“ darf aber nicht mit „Demokratie“ gleichgesetzt werden. (de)
  • Das Patriziat der Reichsstadt Nürnberg, die für den Inneren Rat berechtigten Familien, stellte das eigentliche Machtzentrum Nürnbergs bis zur französischen Besetzung im Jahr 1806 dar. Von 1256 bis zur französischen Besetzung und der folgenden Einverleibung durch Bayern am 15. September 1806 wurde Nürnberg vom Rat regiert, wobei bis 1427 noch viele Kompetenzen in der Stadt und dem Umland bei den ab 1105 eingesetzten Burggrafen lagen. Nach dem Kauf des Burggrafenamtes im Jahr 1427 hatte der Rat die alleinige Herrschaft inne. Der Rat gliederte sich in den „Inneren Rat“ und den „Großen Rat“. Dabei stellte der Innere Rat, in dem neben nur acht Vertretern der Handwerke nur patrizische Familien, das Patriziat der Stadt, vertreten waren, das eigentliche Machtzentrum und den Inhaber der Souveränität dar. Die Reichsstadt Nürnberg selbst bezeichnete sich – wie auch andere Reichsstädte – als „Republik“. Neben der Anlehnung an das römische Vorbild bedeutet der Begriff hier auch den Gegensatz zu den ansonsten üblichen monarchischen Regierungsformen. „Republik“ darf aber nicht mit „Demokratie“ gleichgesetzt werden. (de)
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  • Das Patriziat der Reichsstadt Nürnberg, die für den Inneren Rat berechtigten Familien, stellte das eigentliche Machtzentrum Nürnbergs bis zur französischen Besetzung im Jahr 1806 dar. Von 1256 bis zur französischen Besetzung und der folgenden Einverleibung durch Bayern am 15. September 1806 wurde Nürnberg vom Rat regiert, wobei bis 1427 noch viele Kompetenzen in der Stadt und dem Umland bei den ab 1105 eingesetzten Burggrafen lagen. Nach dem Kauf des Burggrafenamtes im Jahr 1427 hatte der Rat die alleinige Herrschaft inne. (de)
  • Das Patriziat der Reichsstadt Nürnberg, die für den Inneren Rat berechtigten Familien, stellte das eigentliche Machtzentrum Nürnbergs bis zur französischen Besetzung im Jahr 1806 dar. Von 1256 bis zur französischen Besetzung und der folgenden Einverleibung durch Bayern am 15. September 1806 wurde Nürnberg vom Rat regiert, wobei bis 1427 noch viele Kompetenzen in der Stadt und dem Umland bei den ab 1105 eingesetzten Burggrafen lagen. Nach dem Kauf des Burggrafenamtes im Jahr 1427 hatte der Rat die alleinige Herrschaft inne. (de)
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  • Patriziat (Nürnberg) (de)
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