Der Begriff Patentingenieur ist keine geschützte Berufsbezeichnung und wird in der Wirtschaftspraxis teils uneinheitlich gebraucht. Aus der Historie heraus, werden diejenigen Angestellten eines Unternehmens mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium im Bereich der Ingenieur- oder Naturwissenschaften, die sich mit den Belangen des Gewerblichen Rechtsschutzes befassten, als Patentingenieure betitelt.

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  • Der Begriff Patentingenieur ist keine geschützte Berufsbezeichnung und wird in der Wirtschaftspraxis teils uneinheitlich gebraucht. Aus der Historie heraus, werden diejenigen Angestellten eines Unternehmens mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium im Bereich der Ingenieur- oder Naturwissenschaften, die sich mit den Belangen des Gewerblichen Rechtsschutzes befassten, als Patentingenieure betitelt. Der Begriff Patentreferent ist eine Stellenbezeichnung unter der sowohl Patentassessoren, Patentingenieure als auch auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes erfahrene Angestellte ohne abgeschlossenes Ingenieur- oder naturwissenschaftliches Studium eingeordnet werden können. Patentingenieure dürfen nur innerhalb ihres Unternehmen auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes beraten. Eine Beratung von Dritten wäre ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz, das diese Tätigkeit nur zugelassenen Patentanwälten gestattet. (de)
  • Der Begriff Patentingenieur ist keine geschützte Berufsbezeichnung und wird in der Wirtschaftspraxis teils uneinheitlich gebraucht. Aus der Historie heraus, werden diejenigen Angestellten eines Unternehmens mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium im Bereich der Ingenieur- oder Naturwissenschaften, die sich mit den Belangen des Gewerblichen Rechtsschutzes befassten, als Patentingenieure betitelt. Der Begriff Patentreferent ist eine Stellenbezeichnung unter der sowohl Patentassessoren, Patentingenieure als auch auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes erfahrene Angestellte ohne abgeschlossenes Ingenieur- oder naturwissenschaftliches Studium eingeordnet werden können. Patentingenieure dürfen nur innerhalb ihres Unternehmen auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes beraten. Eine Beratung von Dritten wäre ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz, das diese Tätigkeit nur zugelassenen Patentanwälten gestattet. (de)
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  • Der Begriff Patentingenieur ist keine geschützte Berufsbezeichnung und wird in der Wirtschaftspraxis teils uneinheitlich gebraucht. Aus der Historie heraus, werden diejenigen Angestellten eines Unternehmens mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium im Bereich der Ingenieur- oder Naturwissenschaften, die sich mit den Belangen des Gewerblichen Rechtsschutzes befassten, als Patentingenieure betitelt. (de)
  • Der Begriff Patentingenieur ist keine geschützte Berufsbezeichnung und wird in der Wirtschaftspraxis teils uneinheitlich gebraucht. Aus der Historie heraus, werden diejenigen Angestellten eines Unternehmens mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium im Bereich der Ingenieur- oder Naturwissenschaften, die sich mit den Belangen des Gewerblichen Rechtsschutzes befassten, als Patentingenieure betitelt. (de)
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  • Patentingenieur (de)
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