Eine Partikularkirche oder Teilkirche (lateinisch ecclesia particularis) im Sinne des can. 368 CIC bildet einen Bestandteil der römisch-katholischen Kirche, aus deren Gesamtheit dieselbe besteht. Die häufigste Form der Partikularkirche ist die Diözese, daneben zählen auch einige der Diözese gleichgestellte, zumeist territoriale Einheiten, zu den Teilkirchen. Jede Teilkirche wird von einem Ordinarius (can. 134 §1 CIC) geleitet. In Diözesen und Eparchien ist das ein Diözesanbischof, die Vorsteher anderer Teilkirchen sind diesen rechtlich gleichgestellt. Zu den Partikularkirchen gehören:

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  • Eine Partikularkirche oder Teilkirche (lateinisch ecclesia particularis) im Sinne des can. 368 CIC bildet einen Bestandteil der römisch-katholischen Kirche, aus deren Gesamtheit dieselbe besteht. Die häufigste Form der Partikularkirche ist die Diözese, daneben zählen auch einige der Diözese gleichgestellte, zumeist territoriale Einheiten, zu den Teilkirchen. Jede Teilkirche wird von einem Ordinarius (can. 134 §1 CIC) geleitet. In Diözesen und Eparchien ist das ein Diözesanbischof, die Vorsteher anderer Teilkirchen sind diesen rechtlich gleichgestellt. Ekklesiologisch entscheidend ist das Verhältnis der Teilkirche zur Gesamtkirche. In can. 368 CIC wird es dahingehend umschrieben: „Teilkirchen, in denen und aus denen (in quibus et ex quibus) die eine und einzige katholische Kirche besteht, […]“ Zu den Partikularkirchen gehören: * Diözese (diocesis) in der Lateinischen Kirche beziehungsweise Eparchie in den Katholischen Ostkirchen * Gebietsprälatur (praelatura territorialis) * Gebietsabtei (abbatia territorialis) * Apostolisches Vikariat (apostolicus vicariatus) * Apostolische Präfektur (apostolica praefectura) * für dauernd errichtete Apostolische Administratur (apostolica administratio) Die römisch-katholische Kirche besteht aus insgesamt 3119 Partikularkirchen: * 9 Patriarchate (3 lateinische und 6 ostkirchliche) * 4 Titularpatriarchate (2 lateinische, 2 ostkirchliche) * 4 Großerzdiözesen * 550 Erzdiözesen mit Metropolitansitz * 77 Erzdiözesen * 2195 Diözesen (Bistümer und Eparchien) * 46 Territorialprälaturen * 11 Territorialabteien * 17 Exarchate * 8 Ordinariate für die Gläubigen des östlichen Ritus * 36 Militärordinariate * 86 Apostolisches Vikariate * 38 Apostolische Präfekturen * 3 Personalordinariate * 1 Personalprälatur * 9 Apostolische Administraturen * 9 Patriarchal-Exarchate * 3 Erzbischöfliche Exarchate Den Partikularkirchen ähnlich, aber nicht gleichgestellt sind die als Vorstufe zählenden 8 Missionen sui juris und 5 von Patriarchen abhängige Territorien. Alle Teilkirchen sind in der Liste der römisch-katholischen Diözesen aufgeführt. (de)
  • Eine Partikularkirche oder Teilkirche (lateinisch ecclesia particularis) im Sinne des can. 368 CIC bildet einen Bestandteil der römisch-katholischen Kirche, aus deren Gesamtheit dieselbe besteht. Die häufigste Form der Partikularkirche ist die Diözese, daneben zählen auch einige der Diözese gleichgestellte, zumeist territoriale Einheiten, zu den Teilkirchen. Jede Teilkirche wird von einem Ordinarius (can. 134 §1 CIC) geleitet. In Diözesen und Eparchien ist das ein Diözesanbischof, die Vorsteher anderer Teilkirchen sind diesen rechtlich gleichgestellt. Ekklesiologisch entscheidend ist das Verhältnis der Teilkirche zur Gesamtkirche. In can. 368 CIC wird es dahingehend umschrieben: „Teilkirchen, in denen und aus denen (in quibus et ex quibus) die eine und einzige katholische Kirche besteht, […]“ Zu den Partikularkirchen gehören: * Diözese (diocesis) in der Lateinischen Kirche beziehungsweise Eparchie in den Katholischen Ostkirchen * Gebietsprälatur (praelatura territorialis) * Gebietsabtei (abbatia territorialis) * Apostolisches Vikariat (apostolicus vicariatus) * Apostolische Präfektur (apostolica praefectura) * für dauernd errichtete Apostolische Administratur (apostolica administratio) Die römisch-katholische Kirche besteht aus insgesamt 3119 Partikularkirchen: * 9 Patriarchate (3 lateinische und 6 ostkirchliche) * 4 Titularpatriarchate (2 lateinische, 2 ostkirchliche) * 4 Großerzdiözesen * 550 Erzdiözesen mit Metropolitansitz * 77 Erzdiözesen * 2195 Diözesen (Bistümer und Eparchien) * 46 Territorialprälaturen * 11 Territorialabteien * 17 Exarchate * 8 Ordinariate für die Gläubigen des östlichen Ritus * 36 Militärordinariate * 86 Apostolisches Vikariate * 38 Apostolische Präfekturen * 3 Personalordinariate * 1 Personalprälatur * 9 Apostolische Administraturen * 9 Patriarchal-Exarchate * 3 Erzbischöfliche Exarchate Den Partikularkirchen ähnlich, aber nicht gleichgestellt sind die als Vorstufe zählenden 8 Missionen sui juris und 5 von Patriarchen abhängige Territorien. Alle Teilkirchen sind in der Liste der römisch-katholischen Diözesen aufgeführt. (de)
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  • Eine Partikularkirche oder Teilkirche (lateinisch ecclesia particularis) im Sinne des can. 368 CIC bildet einen Bestandteil der römisch-katholischen Kirche, aus deren Gesamtheit dieselbe besteht. Die häufigste Form der Partikularkirche ist die Diözese, daneben zählen auch einige der Diözese gleichgestellte, zumeist territoriale Einheiten, zu den Teilkirchen. Jede Teilkirche wird von einem Ordinarius (can. 134 §1 CIC) geleitet. In Diözesen und Eparchien ist das ein Diözesanbischof, die Vorsteher anderer Teilkirchen sind diesen rechtlich gleichgestellt. Zu den Partikularkirchen gehören: (de)
  • Eine Partikularkirche oder Teilkirche (lateinisch ecclesia particularis) im Sinne des can. 368 CIC bildet einen Bestandteil der römisch-katholischen Kirche, aus deren Gesamtheit dieselbe besteht. Die häufigste Form der Partikularkirche ist die Diözese, daneben zählen auch einige der Diözese gleichgestellte, zumeist territoriale Einheiten, zu den Teilkirchen. Jede Teilkirche wird von einem Ordinarius (can. 134 §1 CIC) geleitet. In Diözesen und Eparchien ist das ein Diözesanbischof, die Vorsteher anderer Teilkirchen sind diesen rechtlich gleichgestellt. Zu den Partikularkirchen gehören: (de)
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  • Partikularkirche (de)
  • Partikularkirche (de)
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