Das Partikulargericht („persönliches Gericht“, „Einzelgericht“ auch „besonderes Gericht“) ist Gegenstand der Lehre der römisch-katholischen Kirche und der orthodoxen Kirchen über das Schicksal der Seele nach dem Tode. Das Partikulargericht gehört zu den sogenannten vier letzten Dingen: Tod, Gericht, Himmel und Hölle. Im Partikulargericht erfolgt die Abwägung der guten und bösen Taten eines Menschen unmittelbar nach dessen Tod. In der christlichen Ikonographie wird beim Gericht dem Erzengel Michael die Rolle als „Seelenwäger“ zugeordnet.

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  • Das Partikulargericht („persönliches Gericht“, „Einzelgericht“ auch „besonderes Gericht“) ist Gegenstand der Lehre der römisch-katholischen Kirche und der orthodoxen Kirchen über das Schicksal der Seele nach dem Tode. Das Partikulargericht gehört zu den sogenannten vier letzten Dingen: Tod, Gericht, Himmel und Hölle. Im Partikulargericht erfolgt die Abwägung der guten und bösen Taten eines Menschen unmittelbar nach dessen Tod. In der christlichen Ikonographie wird beim Gericht dem Erzengel Michael die Rolle als „Seelenwäger“ zugeordnet. (de)
  • Das Partikulargericht („persönliches Gericht“, „Einzelgericht“ auch „besonderes Gericht“) ist Gegenstand der Lehre der römisch-katholischen Kirche und der orthodoxen Kirchen über das Schicksal der Seele nach dem Tode. Das Partikulargericht gehört zu den sogenannten vier letzten Dingen: Tod, Gericht, Himmel und Hölle. Im Partikulargericht erfolgt die Abwägung der guten und bösen Taten eines Menschen unmittelbar nach dessen Tod. In der christlichen Ikonographie wird beim Gericht dem Erzengel Michael die Rolle als „Seelenwäger“ zugeordnet. (de)
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  • Das Partikulargericht („persönliches Gericht“, „Einzelgericht“ auch „besonderes Gericht“) ist Gegenstand der Lehre der römisch-katholischen Kirche und der orthodoxen Kirchen über das Schicksal der Seele nach dem Tode. Das Partikulargericht gehört zu den sogenannten vier letzten Dingen: Tod, Gericht, Himmel und Hölle. Im Partikulargericht erfolgt die Abwägung der guten und bösen Taten eines Menschen unmittelbar nach dessen Tod. In der christlichen Ikonographie wird beim Gericht dem Erzengel Michael die Rolle als „Seelenwäger“ zugeordnet. (de)
  • Das Partikulargericht („persönliches Gericht“, „Einzelgericht“ auch „besonderes Gericht“) ist Gegenstand der Lehre der römisch-katholischen Kirche und der orthodoxen Kirchen über das Schicksal der Seele nach dem Tode. Das Partikulargericht gehört zu den sogenannten vier letzten Dingen: Tod, Gericht, Himmel und Hölle. Im Partikulargericht erfolgt die Abwägung der guten und bösen Taten eines Menschen unmittelbar nach dessen Tod. In der christlichen Ikonographie wird beim Gericht dem Erzengel Michael die Rolle als „Seelenwäger“ zugeordnet. (de)
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  • Partikulargericht (de)
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