Ein Parlamentär ist ein Unterhändler zwischen Krieg führenden Parteien. Der Status eines Parlamentärs ist unter anderem in der Haager Landkriegsordnung geregelt. Danach genießt der Parlamentär völkerrechtlich Unverletzlichkeit.(Siehe auch: Parlamentärsflagge)

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  • Ein Parlamentär ist ein Unterhändler zwischen Krieg führenden Parteien. Der Status eines Parlamentärs ist unter anderem in der Haager Landkriegsordnung geregelt. Danach genießt der Parlamentär völkerrechtlich Unverletzlichkeit.(Siehe auch: Parlamentärsflagge) (de)
  • Ein Parlamentär ist ein Unterhändler zwischen Krieg führenden Parteien. Der Status eines Parlamentärs ist unter anderem in der Haager Landkriegsordnung geregelt. Danach genießt der Parlamentär völkerrechtlich Unverletzlichkeit.(Siehe auch: Parlamentärsflagge) (de)
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  • Ein Parlamentär ist ein Unterhändler zwischen Krieg führenden Parteien. Der Status eines Parlamentärs ist unter anderem in der Haager Landkriegsordnung geregelt. Danach genießt der Parlamentär völkerrechtlich Unverletzlichkeit.(Siehe auch: Parlamentärsflagge) (de)
  • Ein Parlamentär ist ein Unterhändler zwischen Krieg führenden Parteien. Der Status eines Parlamentärs ist unter anderem in der Haager Landkriegsordnung geregelt. Danach genießt der Parlamentär völkerrechtlich Unverletzlichkeit.(Siehe auch: Parlamentärsflagge) (de)
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  • Parlamentär (de)
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