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- Als Parlamentsarmee werden solche Streitkräfte bezeichnet, deren Einsatz explizit durch ein Parlament genehmigt werden muss. Dieser gegenüber steht eine Präsidialarmee, über deren Einsatz – wie etwa bei den Streitkräften Frankreichs – das jeweilige Staatsoberhaupt entscheidet. (de)
- Als Parlamentsarmee werden solche Streitkräfte bezeichnet, deren Einsatz explizit durch ein Parlament genehmigt werden muss. Dieser gegenüber steht eine Präsidialarmee, über deren Einsatz – wie etwa bei den Streitkräften Frankreichs – das jeweilige Staatsoberhaupt entscheidet. (de)
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- Als Parlamentsarmee werden solche Streitkräfte bezeichnet, deren Einsatz explizit durch ein Parlament genehmigt werden muss. Dieser gegenüber steht eine Präsidialarmee, über deren Einsatz – wie etwa bei den Streitkräften Frankreichs – das jeweilige Staatsoberhaupt entscheidet. (de)
- Als Parlamentsarmee werden solche Streitkräfte bezeichnet, deren Einsatz explizit durch ein Parlament genehmigt werden muss. Dieser gegenüber steht eine Präsidialarmee, über deren Einsatz – wie etwa bei den Streitkräften Frankreichs – das jeweilige Staatsoberhaupt entscheidet. (de)
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- Parlamentsarmee (de)
- Parlamentsarmee (de)
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