Als Parlamentsarmee werden solche Streitkräfte bezeichnet, deren Einsatz explizit durch ein Parlament genehmigt werden muss. Dieser gegenüber steht eine Präsidialarmee, über deren Einsatz – wie etwa bei den Streitkräften Frankreichs – das jeweilige Staatsoberhaupt entscheidet.

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  • Als Parlamentsarmee werden solche Streitkräfte bezeichnet, deren Einsatz explizit durch ein Parlament genehmigt werden muss. Dieser gegenüber steht eine Präsidialarmee, über deren Einsatz – wie etwa bei den Streitkräften Frankreichs – das jeweilige Staatsoberhaupt entscheidet. (de)
  • Als Parlamentsarmee werden solche Streitkräfte bezeichnet, deren Einsatz explizit durch ein Parlament genehmigt werden muss. Dieser gegenüber steht eine Präsidialarmee, über deren Einsatz – wie etwa bei den Streitkräften Frankreichs – das jeweilige Staatsoberhaupt entscheidet. (de)
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  • Als Parlamentsarmee werden solche Streitkräfte bezeichnet, deren Einsatz explizit durch ein Parlament genehmigt werden muss. Dieser gegenüber steht eine Präsidialarmee, über deren Einsatz – wie etwa bei den Streitkräften Frankreichs – das jeweilige Staatsoberhaupt entscheidet. (de)
  • Als Parlamentsarmee werden solche Streitkräfte bezeichnet, deren Einsatz explizit durch ein Parlament genehmigt werden muss. Dieser gegenüber steht eine Präsidialarmee, über deren Einsatz – wie etwa bei den Streitkräften Frankreichs – das jeweilige Staatsoberhaupt entscheidet. (de)
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  • Parlamentsarmee (de)
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