Die parlamentarische Kontrolle bezeichnet die durchgängige Kontrolle der exekutiven Staatsgewalt durch die Volksvertretung (Parlament) und ist ein elementarer Bestandteil der politischen Systeme demokratisch organisierter Staaten. In diesem Aufgabenbereich bezeichnet die Parlamentarische Kontrolle sowohl einen gewissen Grad an Abhängigkeit der Regierung vom Parlament, die personell oder sachlich sein kann, als auch politisch wirksame Instrumente der Begleitung von Exekutivarbeit:

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  • Die parlamentarische Kontrolle bezeichnet die durchgängige Kontrolle der exekutiven Staatsgewalt durch die Volksvertretung (Parlament) und ist ein elementarer Bestandteil der politischen Systeme demokratisch organisierter Staaten. Die parlamentarische Kontrolle setzt zunächst Gewaltenteilung voraus. Gesetzgebung und die Gestaltung in wesentlichen Staatsfragen obliegt ausschließlich dem Parlament, während die Umsetzung solcher Entscheidungen Regierung und Verwaltung anvertraut ist und sie gleichermaßen von unabhängigen Gerichten kontrolliert werden. Neben der Trennung von Funktionen und Personen bei der Ausübung von Staatsgewalt werden Machtmissbrauch und Machtkumulation dadurch vermieden, dass zur gegenseitigen Kontrolle unterschiedlich ausgeprägte Gewaltenverschränkungen ("checks and balances") implementiert werden. In diesem Aufgabenbereich bezeichnet die Parlamentarische Kontrolle sowohl einen gewissen Grad an Abhängigkeit der Regierung vom Parlament, die personell oder sachlich sein kann, als auch politisch wirksame Instrumente der Begleitung von Exekutivarbeit: * umfassendes Informationsrecht hinsichtlich Entscheidungen und Vorhaben von Regierung und Verwaltung sowie hinsichtlich Umsetzung von Parlamentsbeschlüssen * Regierungsmitglieder können vor dem Parlament jederzeit zitiert und befragt werden * Budgetrecht, Bewilligungspflicht von Regierungsentscheidungen durch das Parlament in bestimmten Kernfragen wie Außenpolitik, Verteidigung, Geheimdiensten u.ä. Exekutionsfragen, Prinzip der Parlamentsarmee * Enquête-Recht * Untersuchungsrecht hinsichtlich Rechtsverstößen, Missständen und unerwünschter Verhältnisse, das durch einen Parlamentsausschuss (Untersuchungsausschuss), in einem gerichtsähnlichen Verfahren oder Beauftragung eines Ermittlers erfolgen kann * Wahl und Abwahl der Regierung, Misstrauensvotum, Verpflichtungsbeschluss an die Regierung, schlichter Parlamentsbeschluss (de)
  • Die parlamentarische Kontrolle bezeichnet die durchgängige Kontrolle der exekutiven Staatsgewalt durch die Volksvertretung (Parlament) und ist ein elementarer Bestandteil der politischen Systeme demokratisch organisierter Staaten. Die parlamentarische Kontrolle setzt zunächst Gewaltenteilung voraus. Gesetzgebung und die Gestaltung in wesentlichen Staatsfragen obliegt ausschließlich dem Parlament, während die Umsetzung solcher Entscheidungen Regierung und Verwaltung anvertraut ist und sie gleichermaßen von unabhängigen Gerichten kontrolliert werden. Neben der Trennung von Funktionen und Personen bei der Ausübung von Staatsgewalt werden Machtmissbrauch und Machtkumulation dadurch vermieden, dass zur gegenseitigen Kontrolle unterschiedlich ausgeprägte Gewaltenverschränkungen ("checks and balances") implementiert werden. In diesem Aufgabenbereich bezeichnet die Parlamentarische Kontrolle sowohl einen gewissen Grad an Abhängigkeit der Regierung vom Parlament, die personell oder sachlich sein kann, als auch politisch wirksame Instrumente der Begleitung von Exekutivarbeit: * umfassendes Informationsrecht hinsichtlich Entscheidungen und Vorhaben von Regierung und Verwaltung sowie hinsichtlich Umsetzung von Parlamentsbeschlüssen * Regierungsmitglieder können vor dem Parlament jederzeit zitiert und befragt werden * Budgetrecht, Bewilligungspflicht von Regierungsentscheidungen durch das Parlament in bestimmten Kernfragen wie Außenpolitik, Verteidigung, Geheimdiensten u.ä. Exekutionsfragen, Prinzip der Parlamentsarmee * Enquête-Recht * Untersuchungsrecht hinsichtlich Rechtsverstößen, Missständen und unerwünschter Verhältnisse, das durch einen Parlamentsausschuss (Untersuchungsausschuss), in einem gerichtsähnlichen Verfahren oder Beauftragung eines Ermittlers erfolgen kann * Wahl und Abwahl der Regierung, Misstrauensvotum, Verpflichtungsbeschluss an die Regierung, schlichter Parlamentsbeschluss (de)
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  • Die parlamentarische Kontrolle bezeichnet die durchgängige Kontrolle der exekutiven Staatsgewalt durch die Volksvertretung (Parlament) und ist ein elementarer Bestandteil der politischen Systeme demokratisch organisierter Staaten. In diesem Aufgabenbereich bezeichnet die Parlamentarische Kontrolle sowohl einen gewissen Grad an Abhängigkeit der Regierung vom Parlament, die personell oder sachlich sein kann, als auch politisch wirksame Instrumente der Begleitung von Exekutivarbeit: (de)
  • Die parlamentarische Kontrolle bezeichnet die durchgängige Kontrolle der exekutiven Staatsgewalt durch die Volksvertretung (Parlament) und ist ein elementarer Bestandteil der politischen Systeme demokratisch organisierter Staaten. In diesem Aufgabenbereich bezeichnet die Parlamentarische Kontrolle sowohl einen gewissen Grad an Abhängigkeit der Regierung vom Parlament, die personell oder sachlich sein kann, als auch politisch wirksame Instrumente der Begleitung von Exekutivarbeit: (de)
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  • Parlamentarische Kontrolle (de)
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