Eine Parkscheibe dient beim Parken von Kraftfahrzeugen zur Angabe der Ankunftszeit (des Parkbeginns) eines Kraftfahrzeugs auf einer als Parkplatz ausgeschilderten Fläche mit Überwachung der Parkzeit. Der Vorläufer der heutigen Bestimmungen findet sich in der Ausweisung einer Blauen Zone in Stadtzentren – in dieser Parkzone konnte mit einer entsprechenden (regional verschiedenen) Parkscheibe bis zu zwei Stunden kostenlos geparkt werden. Die aktuelle Regelung mit der vereinheitlichten EU-Parkscheibe erlaubt einen weiteren Bereich an Zeitbeschränkungen, die auf der Parkplatzbeschilderung jeweils angegeben werden.

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  • Eine Parkscheibe dient beim Parken von Kraftfahrzeugen zur Angabe der Ankunftszeit (des Parkbeginns) eines Kraftfahrzeugs auf einer als Parkplatz ausgeschilderten Fläche mit Überwachung der Parkzeit. Der Vorläufer der heutigen Bestimmungen findet sich in der Ausweisung einer Blauen Zone in Stadtzentren – in dieser Parkzone konnte mit einer entsprechenden (regional verschiedenen) Parkscheibe bis zu zwei Stunden kostenlos geparkt werden. Die aktuelle Regelung mit der vereinheitlichten EU-Parkscheibe erlaubt einen weiteren Bereich an Zeitbeschränkungen, die auf der Parkplatzbeschilderung jeweils angegeben werden. Zur Überwachung der Parkdauer bei kostenpflichtigen Parkplätzen kommen beispielsweise Parkuhren zum Einsatz. (de)
  • Eine Parkscheibe dient beim Parken von Kraftfahrzeugen zur Angabe der Ankunftszeit (des Parkbeginns) eines Kraftfahrzeugs auf einer als Parkplatz ausgeschilderten Fläche mit Überwachung der Parkzeit. Der Vorläufer der heutigen Bestimmungen findet sich in der Ausweisung einer Blauen Zone in Stadtzentren – in dieser Parkzone konnte mit einer entsprechenden (regional verschiedenen) Parkscheibe bis zu zwei Stunden kostenlos geparkt werden. Die aktuelle Regelung mit der vereinheitlichten EU-Parkscheibe erlaubt einen weiteren Bereich an Zeitbeschränkungen, die auf der Parkplatzbeschilderung jeweils angegeben werden. Zur Überwachung der Parkdauer bei kostenpflichtigen Parkplätzen kommen beispielsweise Parkuhren zum Einsatz. (de)
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  • Eine Parkscheibe dient beim Parken von Kraftfahrzeugen zur Angabe der Ankunftszeit (des Parkbeginns) eines Kraftfahrzeugs auf einer als Parkplatz ausgeschilderten Fläche mit Überwachung der Parkzeit. Der Vorläufer der heutigen Bestimmungen findet sich in der Ausweisung einer Blauen Zone in Stadtzentren – in dieser Parkzone konnte mit einer entsprechenden (regional verschiedenen) Parkscheibe bis zu zwei Stunden kostenlos geparkt werden. Die aktuelle Regelung mit der vereinheitlichten EU-Parkscheibe erlaubt einen weiteren Bereich an Zeitbeschränkungen, die auf der Parkplatzbeschilderung jeweils angegeben werden. (de)
  • Eine Parkscheibe dient beim Parken von Kraftfahrzeugen zur Angabe der Ankunftszeit (des Parkbeginns) eines Kraftfahrzeugs auf einer als Parkplatz ausgeschilderten Fläche mit Überwachung der Parkzeit. Der Vorläufer der heutigen Bestimmungen findet sich in der Ausweisung einer Blauen Zone in Stadtzentren – in dieser Parkzone konnte mit einer entsprechenden (regional verschiedenen) Parkscheibe bis zu zwei Stunden kostenlos geparkt werden. Die aktuelle Regelung mit der vereinheitlichten EU-Parkscheibe erlaubt einen weiteren Bereich an Zeitbeschränkungen, die auf der Parkplatzbeschilderung jeweils angegeben werden. (de)
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  • Parkscheibe (de)
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