Das Paragium (neulateinisch; richtiger: Partagium) ist eine nachgeborenen Söhnen regierender oder standesherrlicher Häuser und deren Nachkommen bewilligte Abfindung „mit Land und Leuten“, d. h. mit Grundbesitz und untergeordneten Hoheitsrechten ohne volle Landeshoheit. Diese Praxis war vor allem in der frühen Neuzeit verbreitet und darf nicht mit einer Apanage, der Zuweisung von Geldern, Renten oder Einkünften aus Liegenschaften, verwechselt werden.

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  • Das Paragium (neulateinisch; richtiger: Partagium) ist eine nachgeborenen Söhnen regierender oder standesherrlicher Häuser und deren Nachkommen bewilligte Abfindung „mit Land und Leuten“, d. h. mit Grundbesitz und untergeordneten Hoheitsrechten ohne volle Landeshoheit. Diese Praxis war vor allem in der frühen Neuzeit verbreitet und darf nicht mit einer Apanage, der Zuweisung von Geldern, Renten oder Einkünften aus Liegenschaften, verwechselt werden. Ein paragierter Prinz war ein mit einem Paragium versehener nachgeborener Prinz. Als Paragiatslinie bezeichnet man die Familie und Nachkommen eines solchen Prinzen. Bekannte Beispiele sind bzw. waren die Landgrafschaft Hessen-Rotenburg, die Grafschaft Waldeck-Bergheim und die Herrschaft Itter im heutigen Hessen und Reuß-Köstritz in Thüringen. (de)
  • Das Paragium (neulateinisch; richtiger: Partagium) ist eine nachgeborenen Söhnen regierender oder standesherrlicher Häuser und deren Nachkommen bewilligte Abfindung „mit Land und Leuten“, d. h. mit Grundbesitz und untergeordneten Hoheitsrechten ohne volle Landeshoheit. Diese Praxis war vor allem in der frühen Neuzeit verbreitet und darf nicht mit einer Apanage, der Zuweisung von Geldern, Renten oder Einkünften aus Liegenschaften, verwechselt werden. Ein paragierter Prinz war ein mit einem Paragium versehener nachgeborener Prinz. Als Paragiatslinie bezeichnet man die Familie und Nachkommen eines solchen Prinzen. Bekannte Beispiele sind bzw. waren die Landgrafschaft Hessen-Rotenburg, die Grafschaft Waldeck-Bergheim und die Herrschaft Itter im heutigen Hessen und Reuß-Köstritz in Thüringen. (de)
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  • Das Paragium (neulateinisch; richtiger: Partagium) ist eine nachgeborenen Söhnen regierender oder standesherrlicher Häuser und deren Nachkommen bewilligte Abfindung „mit Land und Leuten“, d. h. mit Grundbesitz und untergeordneten Hoheitsrechten ohne volle Landeshoheit. Diese Praxis war vor allem in der frühen Neuzeit verbreitet und darf nicht mit einer Apanage, der Zuweisung von Geldern, Renten oder Einkünften aus Liegenschaften, verwechselt werden. (de)
  • Das Paragium (neulateinisch; richtiger: Partagium) ist eine nachgeborenen Söhnen regierender oder standesherrlicher Häuser und deren Nachkommen bewilligte Abfindung „mit Land und Leuten“, d. h. mit Grundbesitz und untergeordneten Hoheitsrechten ohne volle Landeshoheit. Diese Praxis war vor allem in der frühen Neuzeit verbreitet und darf nicht mit einer Apanage, der Zuweisung von Geldern, Renten oder Einkünften aus Liegenschaften, verwechselt werden. (de)
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  • Paragium (de)
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