dbo:abstract
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- Unter Panaschieren (frz. panacher „farbig machen, mischen“) versteht man bei einer Wahl mit Personen-Mehrstimmenwahlsystem das Verteilen mehrerer verfügbarer Stimmen durch den Wähler auf einzelne Kandidaten unterschiedlicher Wahllisten. Die absolute Zahl der Stimmen für die einzelnen Kandidaten beeinflusst dabei nur die Sitzverteilung innerhalb seiner Liste (Partei). Über die Anzahl der Sitze für eine Liste entscheidet die Gesamtzahl der Stimmen für alle ihre Bewerber. Die Möglichkeit zum Panaschieren besteht in der Schweiz bei den Parlamentswahlen der verschiedenen Ebenen. In Deutschland ist es bei Kommunalwahlen in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen vorgesehen. In Bremen und Hamburg kann bei Kommunalwahlen und der Landtagswahl panaschiert werden. Das Abgeben von mehreren Stimmen an einen Kandidaten nennt man dagegen Kumulieren oder Häufeln. (de)
- Unter Panaschieren (frz. panacher „farbig machen, mischen“) versteht man bei einer Wahl mit Personen-Mehrstimmenwahlsystem das Verteilen mehrerer verfügbarer Stimmen durch den Wähler auf einzelne Kandidaten unterschiedlicher Wahllisten. Die absolute Zahl der Stimmen für die einzelnen Kandidaten beeinflusst dabei nur die Sitzverteilung innerhalb seiner Liste (Partei). Über die Anzahl der Sitze für eine Liste entscheidet die Gesamtzahl der Stimmen für alle ihre Bewerber. Die Möglichkeit zum Panaschieren besteht in der Schweiz bei den Parlamentswahlen der verschiedenen Ebenen. In Deutschland ist es bei Kommunalwahlen in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen vorgesehen. In Bremen und Hamburg kann bei Kommunalwahlen und der Landtagswahl panaschiert werden. Das Abgeben von mehreren Stimmen an einen Kandidaten nennt man dagegen Kumulieren oder Häufeln. (de)
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