Die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) ist eine deutsche Verordnung zur Umsetzung der EWG-Richtlinie 89/656/EWG im Arbeitsschutz. Die Verordnung regelt die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) durch den Arbeitgeber sowie deren Benutzung durch die Beschäftigten (§ 1). § 2 beschreibt die grundlegenden Anforderungen, die der Arbeitgeber bei Beschaffung, Wartung, Lagerung und Instandhaltung zu beachten hat. § 3 enthält Hinweise für die Unterweisung der Mitarbeiter über die Benutzung von PSA. Gemäß § 3 Abs. 3 ArbSchG hat grundsätzlich der Arbeitgeber die entstehenden Kosten zu tragen.

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  • Die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) ist eine deutsche Verordnung zur Umsetzung der EWG-Richtlinie 89/656/EWG im Arbeitsschutz. Die Verordnung regelt die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) durch den Arbeitgeber sowie deren Benutzung durch die Beschäftigten (§ 1). § 2 beschreibt die grundlegenden Anforderungen, die der Arbeitgeber bei Beschaffung, Wartung, Lagerung und Instandhaltung zu beachten hat. § 3 enthält Hinweise für die Unterweisung der Mitarbeiter über die Benutzung von PSA. Gemäß § 3 Abs. 3 ArbSchG hat grundsätzlich der Arbeitgeber die entstehenden Kosten zu tragen. (de)
  • Die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) ist eine deutsche Verordnung zur Umsetzung der EWG-Richtlinie 89/656/EWG im Arbeitsschutz. Die Verordnung regelt die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) durch den Arbeitgeber sowie deren Benutzung durch die Beschäftigten (§ 1). § 2 beschreibt die grundlegenden Anforderungen, die der Arbeitgeber bei Beschaffung, Wartung, Lagerung und Instandhaltung zu beachten hat. § 3 enthält Hinweise für die Unterweisung der Mitarbeiter über die Benutzung von PSA. Gemäß § 3 Abs. 3 ArbSchG hat grundsätzlich der Arbeitgeber die entstehenden Kosten zu tragen. (de)
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  • PSA-Benutzungsverordnung
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  • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit
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  • Die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) ist eine deutsche Verordnung zur Umsetzung der EWG-Richtlinie 89/656/EWG im Arbeitsschutz. Die Verordnung regelt die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) durch den Arbeitgeber sowie deren Benutzung durch die Beschäftigten (§ 1). § 2 beschreibt die grundlegenden Anforderungen, die der Arbeitgeber bei Beschaffung, Wartung, Lagerung und Instandhaltung zu beachten hat. § 3 enthält Hinweise für die Unterweisung der Mitarbeiter über die Benutzung von PSA. Gemäß § 3 Abs. 3 ArbSchG hat grundsätzlich der Arbeitgeber die entstehenden Kosten zu tragen. (de)
  • Die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) ist eine deutsche Verordnung zur Umsetzung der EWG-Richtlinie 89/656/EWG im Arbeitsschutz. Die Verordnung regelt die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) durch den Arbeitgeber sowie deren Benutzung durch die Beschäftigten (§ 1). § 2 beschreibt die grundlegenden Anforderungen, die der Arbeitgeber bei Beschaffung, Wartung, Lagerung und Instandhaltung zu beachten hat. § 3 enthält Hinweise für die Unterweisung der Mitarbeiter über die Benutzung von PSA. Gemäß § 3 Abs. 3 ArbSchG hat grundsätzlich der Arbeitgeber die entstehenden Kosten zu tragen. (de)
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  • PSA-Benutzungsverordnung (de)
  • PSA-Benutzungsverordnung (de)
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