Otto John (* 19. März 1909 in Marburg, Deutschland; † 26. März 1997 in Innsbruck, Österreich) war ein deutscher Jurist, Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944 und von 1950 bis 1954 der erste Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz in der Bundesrepublik Deutschland. In Anbetracht dieser herausragenden Stellung im westdeutschen Nachrichtendienst verursachte sein Auftauchen in der DDR im Juli 1954 einen der größten politischen Skandale in der frühen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.

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  • Otto John (* 19. März 1909 in Marburg, Deutschland; † 26. März 1997 in Innsbruck, Österreich) war ein deutscher Jurist, Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944 und von 1950 bis 1954 der erste Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz in der Bundesrepublik Deutschland. In Anbetracht dieser herausragenden Stellung im westdeutschen Nachrichtendienst verursachte sein Auftauchen in der DDR im Juli 1954 einen der größten politischen Skandale in der frühen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. (de)
  • Otto John (* 19. März 1909 in Marburg, Deutschland; † 26. März 1997 in Innsbruck, Österreich) war ein deutscher Jurist, Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944 und von 1950 bis 1954 der erste Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz in der Bundesrepublik Deutschland. In Anbetracht dieser herausragenden Stellung im westdeutschen Nachrichtendienst verursachte sein Auftauchen in der DDR im Juli 1954 einen der größten politischen Skandale in der frühen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. (de)
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  • Manche dieser Einzelinformationen, die John gab, waren der Staatssicherheit oder dem KGB wahrscheinlich nicht neu. Aber selbst wenn einzelne Details für sich betrachtet nur geringe Aussagekraft besaßen, zusammen mit den Ergebnissen anderer Verhöre oder ansonsten erworbener Erkenntnisse gewannen sie wohl doch Relevanz. Nicht umsonst bewahrte das MfS, wie andere Geheimdienste auch, fast alle Vorgänge über Jahrzehnte auf. Aber John tat eben mehr. Viele seiner Aussagen mit Namensnennungen ließen Kontaktaufnahmen zu, boten Anhaltspunkte, auf welche Weise Fühlungnahmen mit Personen möglich waren, sie verdeutlichten persönliche Schwächen und politische Einstellungen von Agenten. Ob John sich dieser Tatsache bewußt war, ist schwer zu sagen. In seinen Memoiren und sonstigen Äußerungen nach seiner Rückkehr ging er jedenfalls nicht darauf ein.
  • Die heutige Rechtslage wird dahingehend beurteilt, dass auf Grund der neuen Erkenntnisse in Verbindung mit Neubeurteilung früherer Beweise davon auszugehen ist, dass Otto John bei einer Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom BGH freigesprochen werden müsste. Der Wiederaufnahmeantrag durch die Staatsanwaltschaft ist möglich und erscheint geboten, um die Unschuld eines 1956 zu Unrecht Verurteilten postum rechtskräftig festzustellen.
  • Aufgrund des bestehenden rechtsgültigen Urteils des Bundesgerichtshofes von 1956 kann es keinen Zweifel geben, daß Johns Schuld juristisch erwiesen ist. Doch über die Bewertung der Fakten kann man zu verschiedener Auffassung gelangen. Bislang gibt es keinen zugänglichen schlüssigen Beweis dafür, daß John freiwillig nach Ost-Berlin gegangen ist und daß er dort zum Verräter geworden ist. Alle dahingehenden Aussagen beruhen auf Indizien oder Zeugenaussagen. Das Gericht berücksichtigte Aussagen von Personen, die selbst wieder von John oder Dritten von der Freiwilligkeit des Übertritts erfahren haben wollten und dies während des Aufenthalts Johns in der DDR.
  • Was am Abend des 20. Juli 1954 geschehen ist, wird wohl nur eindeutig zu klären sein, wenn neue Quellen zur Verfügung stehen. Die Aussagen zu den Ereignissen sind äußerst widersprüchlich; die Spannbreite reicht von Flucht über Entführung, Kurzschlußhandlung oder Falle bis hin zu Johns eigener Erklärung, daß er entführt und im Osten unter Zwang festgehalten wurde. In diesem Falle stellt sich immer noch die Frage, ob das Festhalten Johns auf einer spontanen Entscheidung der östlichen Geheimdienste beruhte oder ob es sich tatsächlich um eine von langer Hand geplante Falle handelte.
  • Gewichtige Indizien besagen: Der Geheimnisträger Otto John hat sich am 20. Juli 1954 freiwillig zu Gesprächen nach Ost-Berlin begeben. Innerlich bewegt von einem naiv-patriotischen Impetus, der deutschen Einheit auf eigene Faust voranzuhelfen, hat er nicht damit gerechnet, dass ihm die Rückkehr in den Westteil Berlins verlegt werden könnte. Als ihm dies bewusst wurde, mag er geglaubt haben, einen groben Fehler durch einen noch gröberen korrigieren zu können.
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  • Otto John (* 19. März 1909 in Marburg, Deutschland; † 26. März 1997 in Innsbruck, Österreich) war ein deutscher Jurist, Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944 und von 1950 bis 1954 der erste Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz in der Bundesrepublik Deutschland. In Anbetracht dieser herausragenden Stellung im westdeutschen Nachrichtendienst verursachte sein Auftauchen in der DDR im Juli 1954 einen der größten politischen Skandale in der frühen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. (de)
  • Otto John (* 19. März 1909 in Marburg, Deutschland; † 26. März 1997 in Innsbruck, Österreich) war ein deutscher Jurist, Widerstandskämpfer des 20. Juli 1944 und von 1950 bis 1954 der erste Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz in der Bundesrepublik Deutschland. In Anbetracht dieser herausragenden Stellung im westdeutschen Nachrichtendienst verursachte sein Auftauchen in der DDR im Juli 1954 einen der größten politischen Skandale in der frühen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. (de)
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