Als Ortsteilbürgermeister wird in Thüringen der Vorsteher eines Ortsteils einer Kommune bezeichnet, für welche eine Ortsteilverfassung besteht. Gemäß § 45 der Thüringer Kommunalordnung ist der Ortsteilbürgermeister Vorsitzender des Ortsteilrates, also des gewählten Gremiums für die Ortschaft und für die Dauer der Amtszeit Ehrenbeamter der erfüllenden Gemeinde. Der Ortsteilbürgermeister hat das Recht, beratend an allen die Belange des Ortsteils betreffenden Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse teilzunehmen und entsprechende Anträge zu stellen. Die Amtsperioden laufen in der Regel parallel zu denen der erfüllenden Kommune.

Property Value
dbo:abstract
  • Als Ortsteilbürgermeister wird in Thüringen der Vorsteher eines Ortsteils einer Kommune bezeichnet, für welche eine Ortsteilverfassung besteht. Gemäß § 45 der Thüringer Kommunalordnung ist der Ortsteilbürgermeister Vorsitzender des Ortsteilrates, also des gewählten Gremiums für die Ortschaft und für die Dauer der Amtszeit Ehrenbeamter der erfüllenden Gemeinde. Der Ortsteilbürgermeister hat das Recht, beratend an allen die Belange des Ortsteils betreffenden Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse teilzunehmen und entsprechende Anträge zu stellen. Die Amtsperioden laufen in der Regel parallel zu denen der erfüllenden Kommune. Die vergleichbare Amtsbezeichnung in anderen Bundesländern lautet Ortsvorsteher oder Ortsbürgermeister. Bis zur Novellierung der Thüringer Kommunalordnung 2008 lauteten auch in Thüringen die entsprechenden Bezeichnungen Ortsbürgermeister bzw. Ortschaftsrat. (de)
  • Als Ortsteilbürgermeister wird in Thüringen der Vorsteher eines Ortsteils einer Kommune bezeichnet, für welche eine Ortsteilverfassung besteht. Gemäß § 45 der Thüringer Kommunalordnung ist der Ortsteilbürgermeister Vorsitzender des Ortsteilrates, also des gewählten Gremiums für die Ortschaft und für die Dauer der Amtszeit Ehrenbeamter der erfüllenden Gemeinde. Der Ortsteilbürgermeister hat das Recht, beratend an allen die Belange des Ortsteils betreffenden Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse teilzunehmen und entsprechende Anträge zu stellen. Die Amtsperioden laufen in der Regel parallel zu denen der erfüllenden Kommune. Die vergleichbare Amtsbezeichnung in anderen Bundesländern lautet Ortsvorsteher oder Ortsbürgermeister. Bis zur Novellierung der Thüringer Kommunalordnung 2008 lauteten auch in Thüringen die entsprechenden Bezeichnungen Ortsbürgermeister bzw. Ortschaftsrat. (de)
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 5545348 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 117300236 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Als Ortsteilbürgermeister wird in Thüringen der Vorsteher eines Ortsteils einer Kommune bezeichnet, für welche eine Ortsteilverfassung besteht. Gemäß § 45 der Thüringer Kommunalordnung ist der Ortsteilbürgermeister Vorsitzender des Ortsteilrates, also des gewählten Gremiums für die Ortschaft und für die Dauer der Amtszeit Ehrenbeamter der erfüllenden Gemeinde. Der Ortsteilbürgermeister hat das Recht, beratend an allen die Belange des Ortsteils betreffenden Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse teilzunehmen und entsprechende Anträge zu stellen. Die Amtsperioden laufen in der Regel parallel zu denen der erfüllenden Kommune. (de)
  • Als Ortsteilbürgermeister wird in Thüringen der Vorsteher eines Ortsteils einer Kommune bezeichnet, für welche eine Ortsteilverfassung besteht. Gemäß § 45 der Thüringer Kommunalordnung ist der Ortsteilbürgermeister Vorsitzender des Ortsteilrates, also des gewählten Gremiums für die Ortschaft und für die Dauer der Amtszeit Ehrenbeamter der erfüllenden Gemeinde. Der Ortsteilbürgermeister hat das Recht, beratend an allen die Belange des Ortsteils betreffenden Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse teilzunehmen und entsprechende Anträge zu stellen. Die Amtsperioden laufen in der Regel parallel zu denen der erfüllenden Kommune. (de)
rdfs:label
  • Ortsteilbürgermeister (de)
  • Ortsteilbürgermeister (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is foaf:primaryTopic of