Der Ortsbeirat (je nach Bundesland auch Ortsausschuss, Ortschaftsrat, Ortsrat, Beirat oder Ortsteilvertretung genannt) ist ein Verwaltungsorgan einer Stadt oder Gemeinde in Deutschland. Er vertritt die Interessen der Ortsteile, Stadtteile oder Teilorte (in Hessen Ortsbezirk, in Baden-Württemberg, Niedersachsen und bis 2008 in Thüringen Ortschaften) gegenüber der gesamtstädtischen oder gesamtgemeindlichen Verwaltung. In Nordrhein-Westfalen gibt es anstelle von Ortsbeiräten Bezirksvertretungen in den Stadtbezirken oder Bezirksausschüsse in den Ortschaften.

Property Value
dbo:abstract
  • Der Ortsbeirat (je nach Bundesland auch Ortsausschuss, Ortschaftsrat, Ortsrat, Beirat oder Ortsteilvertretung genannt) ist ein Verwaltungsorgan einer Stadt oder Gemeinde in Deutschland. Er vertritt die Interessen der Ortsteile, Stadtteile oder Teilorte (in Hessen Ortsbezirk, in Baden-Württemberg, Niedersachsen und bis 2008 in Thüringen Ortschaften) gegenüber der gesamtstädtischen oder gesamtgemeindlichen Verwaltung. Ortsbeiräte werden in einigen deutschen Bundesländern bei den Kommunalwahlen direkt gewählt. In Baden-Württemberg, teilweise in Sachsen und bis 2008 in Thüringen Ortschaftsrat, in Hessen und Schleswig-Holstein Ortsbeirat, in Niedersachsen und im Saarland Ortsrat, in Bremen Beirat und in Mecklenburg-Vorpommern Ortsteilvertretung. In Baden-Württemberg, der Stadt Bremen, Hessen und dem Saarland können Ortschaftsräte bzw. Ortsbeiräte ein eigenes Budget zur Verwaltung übertragen bekommen. Die Hauptsatzungen der Städte und Gemeinden können in einigen Bundesländern vorsehen, dass die Ortschaftsräte den Ausschüssen des Gemeinderats gleichgestellt werden. In diesem Fall können Beschlüsse über das eigene Budget hinaus bis zu einer festgelegten Grenze selbständig beraten werden. Diese müssen dann dem Gemeinderat lediglich zur Abstimmung, nicht aber zur neuerlichen Beratung vorgelegt werden. In Nordrhein-Westfalen gibt es anstelle von Ortsbeiräten Bezirksvertretungen in den Stadtbezirken oder Bezirksausschüsse in den Ortschaften. Die innere Verfassung der Gemeinden und die Aufgaben von Stadtbezirken oder Ortsbeiräten sind in den Gemeindeordnungen der Länder geregelt. (de)
  • Der Ortsbeirat (je nach Bundesland auch Ortsausschuss, Ortschaftsrat, Ortsrat, Beirat oder Ortsteilvertretung genannt) ist ein Verwaltungsorgan einer Stadt oder Gemeinde in Deutschland. Er vertritt die Interessen der Ortsteile, Stadtteile oder Teilorte (in Hessen Ortsbezirk, in Baden-Württemberg, Niedersachsen und bis 2008 in Thüringen Ortschaften) gegenüber der gesamtstädtischen oder gesamtgemeindlichen Verwaltung. Ortsbeiräte werden in einigen deutschen Bundesländern bei den Kommunalwahlen direkt gewählt. In Baden-Württemberg, teilweise in Sachsen und bis 2008 in Thüringen Ortschaftsrat, in Hessen und Schleswig-Holstein Ortsbeirat, in Niedersachsen und im Saarland Ortsrat, in Bremen Beirat und in Mecklenburg-Vorpommern Ortsteilvertretung. In Baden-Württemberg, der Stadt Bremen, Hessen und dem Saarland können Ortschaftsräte bzw. Ortsbeiräte ein eigenes Budget zur Verwaltung übertragen bekommen. Die Hauptsatzungen der Städte und Gemeinden können in einigen Bundesländern vorsehen, dass die Ortschaftsräte den Ausschüssen des Gemeinderats gleichgestellt werden. In diesem Fall können Beschlüsse über das eigene Budget hinaus bis zu einer festgelegten Grenze selbständig beraten werden. Diese müssen dann dem Gemeinderat lediglich zur Abstimmung, nicht aber zur neuerlichen Beratung vorgelegt werden. In Nordrhein-Westfalen gibt es anstelle von Ortsbeiräten Bezirksvertretungen in den Stadtbezirken oder Bezirksausschüsse in den Ortschaften. Die innere Verfassung der Gemeinden und die Aufgaben von Stadtbezirken oder Ortsbeiräten sind in den Gemeindeordnungen der Länder geregelt. (de)
dbo:wikiPageID
  • 60222 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 158380702 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Der Ortsbeirat (je nach Bundesland auch Ortsausschuss, Ortschaftsrat, Ortsrat, Beirat oder Ortsteilvertretung genannt) ist ein Verwaltungsorgan einer Stadt oder Gemeinde in Deutschland. Er vertritt die Interessen der Ortsteile, Stadtteile oder Teilorte (in Hessen Ortsbezirk, in Baden-Württemberg, Niedersachsen und bis 2008 in Thüringen Ortschaften) gegenüber der gesamtstädtischen oder gesamtgemeindlichen Verwaltung. In Nordrhein-Westfalen gibt es anstelle von Ortsbeiräten Bezirksvertretungen in den Stadtbezirken oder Bezirksausschüsse in den Ortschaften. (de)
  • Der Ortsbeirat (je nach Bundesland auch Ortsausschuss, Ortschaftsrat, Ortsrat, Beirat oder Ortsteilvertretung genannt) ist ein Verwaltungsorgan einer Stadt oder Gemeinde in Deutschland. Er vertritt die Interessen der Ortsteile, Stadtteile oder Teilorte (in Hessen Ortsbezirk, in Baden-Württemberg, Niedersachsen und bis 2008 in Thüringen Ortschaften) gegenüber der gesamtstädtischen oder gesamtgemeindlichen Verwaltung. In Nordrhein-Westfalen gibt es anstelle von Ortsbeiräten Bezirksvertretungen in den Stadtbezirken oder Bezirksausschüsse in den Ortschaften. (de)
rdfs:label
  • Ortsbeirat (de)
  • Ortsbeirat (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of