Der Organspendeausweis (Deutschland) beziehungsweise die Spendekarte (Schweiz) enthalten eine schriftliche Willenserklärung für den Todesfall. Darin erklärt die ausstellende Person, ob sie mit einer Überlassung sämtlicher oder einiger Organe und Gewebe zu Spendezwecken einverstanden ist oder eine Entnahme ablehnt. Eine weitere Möglichkeit ist die Bestimmung eines Dritten zum Bevollmächtigten, im Falle des Hirntodes diese Entscheidung zu treffen.Vorausgesetzt, der Ausweis ist im Bedarfsfall auffindbar und unmissverständlich ausgefüllt, kann sich der potenzielle Organspender sicher sein, dass gemäß seinen Wünschen und Einschränkungen verfahren wird. Ein entsprechender Hinweis in einer Patientenverfügung oder eine formlose Erklärung ist ebenfalls ausreichend. Für eine Spende des gesamten Körp

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  • Der Organspendeausweis (Deutschland) beziehungsweise die Spendekarte (Schweiz) enthalten eine schriftliche Willenserklärung für den Todesfall. Darin erklärt die ausstellende Person, ob sie mit einer Überlassung sämtlicher oder einiger Organe und Gewebe zu Spendezwecken einverstanden ist oder eine Entnahme ablehnt. Eine weitere Möglichkeit ist die Bestimmung eines Dritten zum Bevollmächtigten, im Falle des Hirntodes diese Entscheidung zu treffen.Vorausgesetzt, der Ausweis ist im Bedarfsfall auffindbar und unmissverständlich ausgefüllt, kann sich der potenzielle Organspender sicher sein, dass gemäß seinen Wünschen und Einschränkungen verfahren wird. Ein entsprechender Hinweis in einer Patientenverfügung oder eine formlose Erklärung ist ebenfalls ausreichend. Für eine Spende des gesamten Körpers zu medizinischen Zwecken ist jedoch eine gesonderte Vereinbarung nötig, die nicht von Dritten getroffen werden kann. (de)
  • Der Organspendeausweis (Deutschland) beziehungsweise die Spendekarte (Schweiz) enthalten eine schriftliche Willenserklärung für den Todesfall. Darin erklärt die ausstellende Person, ob sie mit einer Überlassung sämtlicher oder einiger Organe und Gewebe zu Spendezwecken einverstanden ist oder eine Entnahme ablehnt. Eine weitere Möglichkeit ist die Bestimmung eines Dritten zum Bevollmächtigten, im Falle des Hirntodes diese Entscheidung zu treffen.Vorausgesetzt, der Ausweis ist im Bedarfsfall auffindbar und unmissverständlich ausgefüllt, kann sich der potenzielle Organspender sicher sein, dass gemäß seinen Wünschen und Einschränkungen verfahren wird. Ein entsprechender Hinweis in einer Patientenverfügung oder eine formlose Erklärung ist ebenfalls ausreichend. Für eine Spende des gesamten Körpers zu medizinischen Zwecken ist jedoch eine gesonderte Vereinbarung nötig, die nicht von Dritten getroffen werden kann. (de)
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  • Der Organspendeausweis (Deutschland) beziehungsweise die Spendekarte (Schweiz) enthalten eine schriftliche Willenserklärung für den Todesfall. Darin erklärt die ausstellende Person, ob sie mit einer Überlassung sämtlicher oder einiger Organe und Gewebe zu Spendezwecken einverstanden ist oder eine Entnahme ablehnt. Eine weitere Möglichkeit ist die Bestimmung eines Dritten zum Bevollmächtigten, im Falle des Hirntodes diese Entscheidung zu treffen.Vorausgesetzt, der Ausweis ist im Bedarfsfall auffindbar und unmissverständlich ausgefüllt, kann sich der potenzielle Organspender sicher sein, dass gemäß seinen Wünschen und Einschränkungen verfahren wird. Ein entsprechender Hinweis in einer Patientenverfügung oder eine formlose Erklärung ist ebenfalls ausreichend. Für eine Spende des gesamten Körp (de)
  • Der Organspendeausweis (Deutschland) beziehungsweise die Spendekarte (Schweiz) enthalten eine schriftliche Willenserklärung für den Todesfall. Darin erklärt die ausstellende Person, ob sie mit einer Überlassung sämtlicher oder einiger Organe und Gewebe zu Spendezwecken einverstanden ist oder eine Entnahme ablehnt. Eine weitere Möglichkeit ist die Bestimmung eines Dritten zum Bevollmächtigten, im Falle des Hirntodes diese Entscheidung zu treffen.Vorausgesetzt, der Ausweis ist im Bedarfsfall auffindbar und unmissverständlich ausgefüllt, kann sich der potenzielle Organspender sicher sein, dass gemäß seinen Wünschen und Einschränkungen verfahren wird. Ein entsprechender Hinweis in einer Patientenverfügung oder eine formlose Erklärung ist ebenfalls ausreichend. Für eine Spende des gesamten Körp (de)
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