Die Ordnungsnummer (auch Konzessionsnummer) eines Taxis wird bei der Konzessionserteilung oder -erweiterung (Zulassung eines Zweit- oder Mehrwagens) vergeben. Sie gilt nur für das in der Konzessionsurkunde aufgeführte Fahrzeug. Zur eindeutigen Zuordnung und Identifizierung eines Taxis muss diese Nummer an vorgeschriebener Stelle (Heckscheibe unten rechts, § 27 BOKraft) im Taxi oder am Taxi angebracht sein und von außen und innen lesbar sein. Größe sowie grafische Gestaltung des Schildes sind in der Anlage 3 BOKraft geregelt.

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  • Die Ordnungsnummer (auch Konzessionsnummer) eines Taxis wird bei der Konzessionserteilung oder -erweiterung (Zulassung eines Zweit- oder Mehrwagens) vergeben. Sie gilt nur für das in der Konzessionsurkunde aufgeführte Fahrzeug. Zur eindeutigen Zuordnung und Identifizierung eines Taxis muss diese Nummer an vorgeschriebener Stelle (Heckscheibe unten rechts, § 27 BOKraft) im Taxi oder am Taxi angebracht sein und von außen und innen lesbar sein. Größe sowie grafische Gestaltung des Schildes sind in der Anlage 3 BOKraft geregelt. Auf den zum Fahrzeug gehörenden Quittungen muss die Ordnungsnummer aufgestempelt, aufgedruckt oder eingestanzt sein. (de)
  • Die Ordnungsnummer (auch Konzessionsnummer) eines Taxis wird bei der Konzessionserteilung oder -erweiterung (Zulassung eines Zweit- oder Mehrwagens) vergeben. Sie gilt nur für das in der Konzessionsurkunde aufgeführte Fahrzeug. Zur eindeutigen Zuordnung und Identifizierung eines Taxis muss diese Nummer an vorgeschriebener Stelle (Heckscheibe unten rechts, § 27 BOKraft) im Taxi oder am Taxi angebracht sein und von außen und innen lesbar sein. Größe sowie grafische Gestaltung des Schildes sind in der Anlage 3 BOKraft geregelt. Auf den zum Fahrzeug gehörenden Quittungen muss die Ordnungsnummer aufgestempelt, aufgedruckt oder eingestanzt sein. (de)
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  • Die Ordnungsnummer (auch Konzessionsnummer) eines Taxis wird bei der Konzessionserteilung oder -erweiterung (Zulassung eines Zweit- oder Mehrwagens) vergeben. Sie gilt nur für das in der Konzessionsurkunde aufgeführte Fahrzeug. Zur eindeutigen Zuordnung und Identifizierung eines Taxis muss diese Nummer an vorgeschriebener Stelle (Heckscheibe unten rechts, § 27 BOKraft) im Taxi oder am Taxi angebracht sein und von außen und innen lesbar sein. Größe sowie grafische Gestaltung des Schildes sind in der Anlage 3 BOKraft geregelt. (de)
  • Die Ordnungsnummer (auch Konzessionsnummer) eines Taxis wird bei der Konzessionserteilung oder -erweiterung (Zulassung eines Zweit- oder Mehrwagens) vergeben. Sie gilt nur für das in der Konzessionsurkunde aufgeführte Fahrzeug. Zur eindeutigen Zuordnung und Identifizierung eines Taxis muss diese Nummer an vorgeschriebener Stelle (Heckscheibe unten rechts, § 27 BOKraft) im Taxi oder am Taxi angebracht sein und von außen und innen lesbar sein. Größe sowie grafische Gestaltung des Schildes sind in der Anlage 3 BOKraft geregelt. (de)
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  • Ordnungsnummer (Taxi) (de)
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