Das Opiumgesetz, im Langtitel Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln, regelte ab dem 1. Januar 1930 den Umgang mit Betäubungsmitteln im Deutschen Reich. In der Bundesrepublik Deutschland wurde das vorkonstitutionelle Opiumgesetz gemäß Art. 123, 124 GG zu Bundesrecht. Nach seiner zwischenzeitlichen Umbenennung zu „Betäubungsmittelgesetz“ wurde es durch eine Neufassung vom 28. Juli 1981 (BGBl. I S. 681) mit Wirkung vom 1. Januar 1982 abgelöst.

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  • Das Opiumgesetz, im Langtitel Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln, regelte ab dem 1. Januar 1930 den Umgang mit Betäubungsmitteln im Deutschen Reich. In der Bundesrepublik Deutschland wurde das vorkonstitutionelle Opiumgesetz gemäß Art. 123, 124 GG zu Bundesrecht. Nach seiner zwischenzeitlichen Umbenennung zu „Betäubungsmittelgesetz“ wurde es durch eine Neufassung vom 28. Juli 1981 (BGBl. I S. 681) mit Wirkung vom 1. Januar 1982 abgelöst. (de)
  • Das Opiumgesetz, im Langtitel Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln, regelte ab dem 1. Januar 1930 den Umgang mit Betäubungsmitteln im Deutschen Reich. In der Bundesrepublik Deutschland wurde das vorkonstitutionelle Opiumgesetz gemäß Art. 123, 124 GG zu Bundesrecht. Nach seiner zwischenzeitlichen Umbenennung zu „Betäubungsmittelgesetz“ wurde es durch eine Neufassung vom 28. Juli 1981 (BGBl. I S. 681) mit Wirkung vom 1. Januar 1982 abgelöst. (de)
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  • Das Opiumgesetz, im Langtitel Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln, regelte ab dem 1. Januar 1930 den Umgang mit Betäubungsmitteln im Deutschen Reich. In der Bundesrepublik Deutschland wurde das vorkonstitutionelle Opiumgesetz gemäß Art. 123, 124 GG zu Bundesrecht. Nach seiner zwischenzeitlichen Umbenennung zu „Betäubungsmittelgesetz“ wurde es durch eine Neufassung vom 28. Juli 1981 (BGBl. I S. 681) mit Wirkung vom 1. Januar 1982 abgelöst. (de)
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  • Opiumgesetz (de)
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