Unter Opfer des Faschismus (OdF) verstand man insbesondere im Sprachgebrauch in der DDR die Verfolgten des Nationalsozialismus. Damit wurden sowohl die Ermordeten und Toten bezeichnet, als auch die Überlebenden unter anderem etwa im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes (im Unterschied zu diesem auch die international Verfolgten).

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  • Unter Opfer des Faschismus (OdF) verstand man insbesondere im Sprachgebrauch in der DDR die Verfolgten des Nationalsozialismus. Damit wurden sowohl die Ermordeten und Toten bezeichnet, als auch die Überlebenden unter anderem etwa im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes (im Unterschied zu diesem auch die international Verfolgten). In der DDR gab es genaue Kriterien, wie Inhaftierung oder Berufsverbot, um als anerkanntes Opfer des Faschismus zu gelten. Es gab für die anerkannten OdF innerhalb der DDR keine Wiedergutmachung (Entschädigung), jedoch ab Ende der 1960er Jahre eine Ehrenpension, die als VdN-Rente bezeichnet wurde und die für Berufstätige als Teilrente neben dem Gehalt gezahlt wurde. Weitere Regelungen wie eine jährliche Gesundheitsüberprüfung und Regelungen für die Ausbildung der Kinder kamen hinzu. Eine von den Opfern des Faschismus unterschiedene Gruppe war das Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer, auch als Kämpfer gegen den Faschismus bekannt. Beide Gruppen zusammen galten als Verfolgte des Naziregimes (VdN). Auf Beschluss des Berliner Magistrats gibt es seit 1945 an jedem zweiten Sonntag im September einen Gedenktag für die Opfer des Faschismus, der im Volksmund auch als OdF-Tag bezeichnet wird. Ab 1947 war die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) Träger des OdF-Tages. Nach der Auflösung der VVN in der DDR führte das Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer gemeinsam mit der Nationalen Front und der SED den OdF-Tag weiter. Nach der Wende wurde er vom Bund der Antifaschisten organisiert, der dann ein Teil der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN) wurde. (de)
  • Unter Opfer des Faschismus (OdF) verstand man insbesondere im Sprachgebrauch in der DDR die Verfolgten des Nationalsozialismus. Damit wurden sowohl die Ermordeten und Toten bezeichnet, als auch die Überlebenden unter anderem etwa im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes (im Unterschied zu diesem auch die international Verfolgten). In der DDR gab es genaue Kriterien, wie Inhaftierung oder Berufsverbot, um als anerkanntes Opfer des Faschismus zu gelten. Es gab für die anerkannten OdF innerhalb der DDR keine Wiedergutmachung (Entschädigung), jedoch ab Ende der 1960er Jahre eine Ehrenpension, die als VdN-Rente bezeichnet wurde und die für Berufstätige als Teilrente neben dem Gehalt gezahlt wurde. Weitere Regelungen wie eine jährliche Gesundheitsüberprüfung und Regelungen für die Ausbildung der Kinder kamen hinzu. Eine von den Opfern des Faschismus unterschiedene Gruppe war das Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer, auch als Kämpfer gegen den Faschismus bekannt. Beide Gruppen zusammen galten als Verfolgte des Naziregimes (VdN). Auf Beschluss des Berliner Magistrats gibt es seit 1945 an jedem zweiten Sonntag im September einen Gedenktag für die Opfer des Faschismus, der im Volksmund auch als OdF-Tag bezeichnet wird. Ab 1947 war die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) Träger des OdF-Tages. Nach der Auflösung der VVN in der DDR führte das Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer gemeinsam mit der Nationalen Front und der SED den OdF-Tag weiter. Nach der Wende wurde er vom Bund der Antifaschisten organisiert, der dann ein Teil der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN) wurde. (de)
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