Opfer der NS-Militärjustiz sind Personen, die von Militärgerichten (einschließlich Feldgerichten und Ersatzgerichten) in der Zeit des Nationalsozialismus verurteilt wurden. Die Urteile gegen bestimmte Opfergruppen wurden erst sehr spät aufgehoben, das Eintreten für eine Rehabilitierung stellte einen langwierigen Prozess dar. Folgende Tatbestände wurden von der Militärjustiz gegen Soldaten und Personen im Militärdienst angewandt:

Property Value
dbo:abstract
  • Opfer der NS-Militärjustiz sind Personen, die von Militärgerichten (einschließlich Feldgerichten und Ersatzgerichten) in der Zeit des Nationalsozialismus verurteilt wurden. Die Urteile gegen bestimmte Opfergruppen wurden erst sehr spät aufgehoben, das Eintreten für eine Rehabilitierung stellte einen langwierigen Prozess dar. Folgende Tatbestände wurden von der Militärjustiz gegen Soldaten und Personen im Militärdienst angewandt: * Kriegsdienstverweigerung * Desertion/Fahnenflucht * Unerlaubte Entfernung (Militär) * politische Delikte * Selbstverstümmelung * Widersetzlichkeitsdelikte (s. Befehlsverweigerung) * wehrkraftzersetzende Äußerungen * Eigentumsdelikte * Fälschungsdelikte * Gewaltdelikte * bedingt: Hochverrat und Landesverrat Diese Delikte traten fast immer in Kombination auf. So ging zum Beispiel Desertion meist mit Diebstahl (der Waffe und der Uniform) einher. Diese Kategorisierung hatte zum Ziel, einer Vermengung der Tatbestände und dadurch undifferenzierten Betrachtung der Tatbestände (v.A. Desertion), entgegenzuwirken. (de)
  • Opfer der NS-Militärjustiz sind Personen, die von Militärgerichten (einschließlich Feldgerichten und Ersatzgerichten) in der Zeit des Nationalsozialismus verurteilt wurden. Die Urteile gegen bestimmte Opfergruppen wurden erst sehr spät aufgehoben, das Eintreten für eine Rehabilitierung stellte einen langwierigen Prozess dar. Folgende Tatbestände wurden von der Militärjustiz gegen Soldaten und Personen im Militärdienst angewandt: * Kriegsdienstverweigerung * Desertion/Fahnenflucht * Unerlaubte Entfernung (Militär) * politische Delikte * Selbstverstümmelung * Widersetzlichkeitsdelikte (s. Befehlsverweigerung) * wehrkraftzersetzende Äußerungen * Eigentumsdelikte * Fälschungsdelikte * Gewaltdelikte * bedingt: Hochverrat und Landesverrat Diese Delikte traten fast immer in Kombination auf. So ging zum Beispiel Desertion meist mit Diebstahl (der Waffe und der Uniform) einher. Diese Kategorisierung hatte zum Ziel, einer Vermengung der Tatbestände und dadurch undifferenzierten Betrachtung der Tatbestände (v.A. Desertion), entgegenzuwirken. (de)
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 2217251 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 154260606 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Opfer der NS-Militärjustiz sind Personen, die von Militärgerichten (einschließlich Feldgerichten und Ersatzgerichten) in der Zeit des Nationalsozialismus verurteilt wurden. Die Urteile gegen bestimmte Opfergruppen wurden erst sehr spät aufgehoben, das Eintreten für eine Rehabilitierung stellte einen langwierigen Prozess dar. Folgende Tatbestände wurden von der Militärjustiz gegen Soldaten und Personen im Militärdienst angewandt: (de)
  • Opfer der NS-Militärjustiz sind Personen, die von Militärgerichten (einschließlich Feldgerichten und Ersatzgerichten) in der Zeit des Nationalsozialismus verurteilt wurden. Die Urteile gegen bestimmte Opfergruppen wurden erst sehr spät aufgehoben, das Eintreten für eine Rehabilitierung stellte einen langwierigen Prozess dar. Folgende Tatbestände wurden von der Militärjustiz gegen Soldaten und Personen im Militärdienst angewandt: (de)
rdfs:label
  • Opfer der NS-Militärjustiz (de)
  • Opfer der NS-Militärjustiz (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is foaf:primaryTopic of