Die Operative Zollaufsicht (OZA) wird von den Zollorganen in den Zollämtern des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen im Außendienst durchgeführt. Der Begriff OZA dient der organisatorischen Abgrenzung der Außendiensttätigkeiten von Aufsichtsmaßnahmen, die im Innendienst wahrgenommen werden können oder von solchen Maßnahmen, die entweder von anderen Organisationseinheiten der Zollämtern oder von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes bei der Mitwirkung an den Geschäften der Zollverwaltung vollzogen werden. Die Organe der OZA führen im Grenzgebiet, aber auch im übrigen Bundesgebiet, stationäre und mobile Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen durch. Sie sind bei diesen Einsätzen in der Regel mit einem Dienstkleid versehen (Uniformtragevorschriften gelten nicht) und bewaffnet.

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  • Die Operative Zollaufsicht (OZA) wird von den Zollorganen in den Zollämtern des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen im Außendienst durchgeführt. Der Begriff OZA dient der organisatorischen Abgrenzung der Außendiensttätigkeiten von Aufsichtsmaßnahmen, die im Innendienst wahrgenommen werden können oder von solchen Maßnahmen, die entweder von anderen Organisationseinheiten der Zollämtern oder von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes bei der Mitwirkung an den Geschäften der Zollverwaltung vollzogen werden. Die Organe der OZA führen im Grenzgebiet, aber auch im übrigen Bundesgebiet, stationäre und mobile Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen durch. Sie sind bei diesen Einsätzen in der Regel mit einem Dienstkleid versehen (Uniformtragevorschriften gelten nicht) und bewaffnet. Auf Grund ihrer Aufgaben ist die OZA und auch die Gruppe der Reiseverkehr-Zollbediensteten sinngemäß Nachfolger der Zollwache. (de)
  • Die Operative Zollaufsicht (OZA) wird von den Zollorganen in den Zollämtern des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen im Außendienst durchgeführt. Der Begriff OZA dient der organisatorischen Abgrenzung der Außendiensttätigkeiten von Aufsichtsmaßnahmen, die im Innendienst wahrgenommen werden können oder von solchen Maßnahmen, die entweder von anderen Organisationseinheiten der Zollämtern oder von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes bei der Mitwirkung an den Geschäften der Zollverwaltung vollzogen werden. Die Organe der OZA führen im Grenzgebiet, aber auch im übrigen Bundesgebiet, stationäre und mobile Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen durch. Sie sind bei diesen Einsätzen in der Regel mit einem Dienstkleid versehen (Uniformtragevorschriften gelten nicht) und bewaffnet. Auf Grund ihrer Aufgaben ist die OZA und auch die Gruppe der Reiseverkehr-Zollbediensteten sinngemäß Nachfolger der Zollwache. (de)
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  • Die Operative Zollaufsicht (OZA) wird von den Zollorganen in den Zollämtern des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen im Außendienst durchgeführt. Der Begriff OZA dient der organisatorischen Abgrenzung der Außendiensttätigkeiten von Aufsichtsmaßnahmen, die im Innendienst wahrgenommen werden können oder von solchen Maßnahmen, die entweder von anderen Organisationseinheiten der Zollämtern oder von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes bei der Mitwirkung an den Geschäften der Zollverwaltung vollzogen werden. Die Organe der OZA führen im Grenzgebiet, aber auch im übrigen Bundesgebiet, stationäre und mobile Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen durch. Sie sind bei diesen Einsätzen in der Regel mit einem Dienstkleid versehen (Uniformtragevorschriften gelten nicht) und bewaffnet. (de)
  • Die Operative Zollaufsicht (OZA) wird von den Zollorganen in den Zollämtern des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen im Außendienst durchgeführt. Der Begriff OZA dient der organisatorischen Abgrenzung der Außendiensttätigkeiten von Aufsichtsmaßnahmen, die im Innendienst wahrgenommen werden können oder von solchen Maßnahmen, die entweder von anderen Organisationseinheiten der Zollämtern oder von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes bei der Mitwirkung an den Geschäften der Zollverwaltung vollzogen werden. Die Organe der OZA führen im Grenzgebiet, aber auch im übrigen Bundesgebiet, stationäre und mobile Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen durch. Sie sind bei diesen Einsätzen in der Regel mit einem Dienstkleid versehen (Uniformtragevorschriften gelten nicht) und bewaffnet. (de)
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  • Operative Zollaufsicht (de)
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