Die Oldenburger Bauerbriefe (Synonyme: Bauerrollen, Dorfordnungen, Bauernkodices, Willküren) waren Niederschriften von Verhaltensregeln, die gemäß dem genossenschaftlichen Selbstverwaltungsrecht von Bauerschaften in den Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst während des 16. und 17. Jahrhunderts angelegt wurden. In den beiden Grafschaften sind insgesamt 87 Bauerbriefe bekannt geworden. Von vielen sind heute nur noch Kopien erhalten. Sie befinden sich zum größten Teil im Niedersächsischen Staatsarchiv Oldenburg.

Property Value
dbo:abstract
  • Die Oldenburger Bauerbriefe (Synonyme: Bauerrollen, Dorfordnungen, Bauernkodices, Willküren) waren Niederschriften von Verhaltensregeln, die gemäß dem genossenschaftlichen Selbstverwaltungsrecht von Bauerschaften in den Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst während des 16. und 17. Jahrhunderts angelegt wurden. In den beiden Grafschaften sind insgesamt 87 Bauerbriefe bekannt geworden. Von vielen sind heute nur noch Kopien erhalten. Sie befinden sich zum größten Teil im Niedersächsischen Staatsarchiv Oldenburg. Die Bauerbriefe beinhalteten vornehmlich Regeln zur Aufrechterhaltung der Ordnung in den Dörfern und Feldmarken, daneben aber auch althergebrachte Regeln der niederen Selbstgerichtsbarkeit. Peinliche Strafen an Hand und Hals wurden den berufenen Gerichten überlassen. In den einzelnen Paragraphen war jeweils die Höhe des wegen Fehlverhaltens zu zahlenden Bußgeldes (Brüche) festgehalten. (de)
  • Die Oldenburger Bauerbriefe (Synonyme: Bauerrollen, Dorfordnungen, Bauernkodices, Willküren) waren Niederschriften von Verhaltensregeln, die gemäß dem genossenschaftlichen Selbstverwaltungsrecht von Bauerschaften in den Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst während des 16. und 17. Jahrhunderts angelegt wurden. In den beiden Grafschaften sind insgesamt 87 Bauerbriefe bekannt geworden. Von vielen sind heute nur noch Kopien erhalten. Sie befinden sich zum größten Teil im Niedersächsischen Staatsarchiv Oldenburg. Die Bauerbriefe beinhalteten vornehmlich Regeln zur Aufrechterhaltung der Ordnung in den Dörfern und Feldmarken, daneben aber auch althergebrachte Regeln der niederen Selbstgerichtsbarkeit. Peinliche Strafen an Hand und Hals wurden den berufenen Gerichten überlassen. In den einzelnen Paragraphen war jeweils die Höhe des wegen Fehlverhaltens zu zahlenden Bußgeldes (Brüche) festgehalten. (de)
dbo:isbn
  • 3-89971-414-8
dbo:originalTitle
  • Verfassungen oldenburgischer Bauerschaften : Edition ländlicher Rechtsquellen von 1580 - 1814 (de)
  • Verfassungen oldenburgischer Bauerschaften : Edition ländlicher Rechtsquellen von 1580 - 1814 (de)
dbo:wikiPageID
  • 3064983 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 144058116 (xsd:integer)
prop-de:''16.EndlichZumSechzehnden,DaAuchWegen...mIhrerVieleDieBüscheUndGöle(<nowiki>_
  • Sumpfland) bestreifen und vielerlei Unterschleif gebrauchen, das Gesinde, ja auch wohl die Kinder zu verfüren, auch teilß keinen Torf graben, daher die Wälle, Hagen und Zeune bestreifet werden, so wirt hiermit diesem undt allerhandt hierauß entstehenden Unwesen in etwas vorzubawen volgender gestalt verordnet: Ob man wohl gutefugs auch die Macht hette, solche Heuer- und Spiekerleute genzlich abzuschaffen, daß man jedoch Ihnen als Fremdlingen einen Raum gönnen könne. Wann aber dieselben je mehr und mehr die Ueberhandt nehmen, da sie doch das Landt nicht ertragen kann, so sollen die Einwohnenden hierin vorbedachtsamlich Handeln, nicht einen jeden zur Heuer auf- und annehmen und also fort mehr Frembde hereinbringen, sondern vielmehr, so viel möglich ist, drauf bedacht seyn, daß sie mit guter Manier abgeschaffet oder zum wenigsten vermindert werden mögen. Insbesonderheit sollen diejenige, die man weiß, daß sie nicht arbeiten wollen undt mit Betteley die Leute beschweren und sonsten ungetreu erfunden werden, Hagen und Zeune bestreifen, auf Privat-Andeuten der Nachbarn fluchs abgeschaffet werden, undt solches vielmehr im geheimen alß öffentlich, damit dem Nachbarn kein Haß oder Neid uffgebürdet undt veruhrsachet werden. Da auch von diesem Punkt ein mehres undt etwas Absonderliches sollte Undt mußte verordnet werden, demselben soll ein Jeder gehorsamlich nachleben.''
prop-de:autor
  • Ekkehard Seeber
prop-de:jahr
  • 2008 (xsd:integer)
prop-de:ort
  • Osnabrück
dc:publisher
  • V & R unipress
dct:subject
rdf:type
rdfs:comment
  • Die Oldenburger Bauerbriefe (Synonyme: Bauerrollen, Dorfordnungen, Bauernkodices, Willküren) waren Niederschriften von Verhaltensregeln, die gemäß dem genossenschaftlichen Selbstverwaltungsrecht von Bauerschaften in den Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst während des 16. und 17. Jahrhunderts angelegt wurden. In den beiden Grafschaften sind insgesamt 87 Bauerbriefe bekannt geworden. Von vielen sind heute nur noch Kopien erhalten. Sie befinden sich zum größten Teil im Niedersächsischen Staatsarchiv Oldenburg. (de)
  • Die Oldenburger Bauerbriefe (Synonyme: Bauerrollen, Dorfordnungen, Bauernkodices, Willküren) waren Niederschriften von Verhaltensregeln, die gemäß dem genossenschaftlichen Selbstverwaltungsrecht von Bauerschaften in den Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst während des 16. und 17. Jahrhunderts angelegt wurden. In den beiden Grafschaften sind insgesamt 87 Bauerbriefe bekannt geworden. Von vielen sind heute nur noch Kopien erhalten. Sie befinden sich zum größten Teil im Niedersächsischen Staatsarchiv Oldenburg. (de)
rdfs:label
  • Oldenburger Bauerbriefe (de)
  • Oldenburger Bauerbriefe (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is foaf:primaryTopic of