Als offene Vermögensfrage bezeichnete man zunächst die zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) ungelöste Frage, wie die Enteignungen in der DDR zu behandeln sind, soweit Vermögen von Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland betroffen ist. Im Zuge der Deutschen Wiedervereinigung hat die DDR mit dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen eine Regelung getroffen, die in der Regel eine Rückübertragung des enteigneten Vermögens vorsah. In Fällen, in denen eine Rückübertragung nicht möglich ist, sieht das Gesetz eine Entschädigung vor.

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  • Als offene Vermögensfrage bezeichnete man zunächst die zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) ungelöste Frage, wie die Enteignungen in der DDR zu behandeln sind, soweit Vermögen von Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland betroffen ist. Im Zuge der Deutschen Wiedervereinigung hat die DDR mit dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen eine Regelung getroffen, die in der Regel eine Rückübertragung des enteigneten Vermögens vorsah. In Fällen, in denen eine Rückübertragung nicht möglich ist, sieht das Gesetz eine Entschädigung vor. (de)
  • Als offene Vermögensfrage bezeichnete man zunächst die zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) ungelöste Frage, wie die Enteignungen in der DDR zu behandeln sind, soweit Vermögen von Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland betroffen ist. Im Zuge der Deutschen Wiedervereinigung hat die DDR mit dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen eine Regelung getroffen, die in der Regel eine Rückübertragung des enteigneten Vermögens vorsah. In Fällen, in denen eine Rückübertragung nicht möglich ist, sieht das Gesetz eine Entschädigung vor. (de)
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  • Als offene Vermögensfrage bezeichnete man zunächst die zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) ungelöste Frage, wie die Enteignungen in der DDR zu behandeln sind, soweit Vermögen von Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland betroffen ist. Im Zuge der Deutschen Wiedervereinigung hat die DDR mit dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen eine Regelung getroffen, die in der Regel eine Rückübertragung des enteigneten Vermögens vorsah. In Fällen, in denen eine Rückübertragung nicht möglich ist, sieht das Gesetz eine Entschädigung vor. (de)
  • Als offene Vermögensfrage bezeichnete man zunächst die zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) ungelöste Frage, wie die Enteignungen in der DDR zu behandeln sind, soweit Vermögen von Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland betroffen ist. Im Zuge der Deutschen Wiedervereinigung hat die DDR mit dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen eine Regelung getroffen, die in der Regel eine Rückübertragung des enteigneten Vermögens vorsah. In Fällen, in denen eine Rückübertragung nicht möglich ist, sieht das Gesetz eine Entschädigung vor. (de)
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  • Offene Vermögensfragen (de)
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