Obrogation ist ein Begriff des kanonischen Rechts. Er bezeichnet die teilweise Aufhebung oder Abänderung einer Rechtsnorm oder eines Erlasses durch eine neuere Norm. Der CIC regelt hier in Can. 53: Wenn Dekrete einander widersprechen hat das besondere Dekret in den Dingen, die in besonderer Weise ausgedrückt werden, Vorrang vor den allgemeinen; wenn die Dekrete in gleicher Weise besonders oder allgemein sind, hebt das der Zeit nach spätere das frühere auf, insoweit es diesem widerspricht.

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  • Obrogation ist ein Begriff des kanonischen Rechts. Er bezeichnet die teilweise Aufhebung oder Abänderung einer Rechtsnorm oder eines Erlasses durch eine neuere Norm. Der CIC regelt hier in Can. 53: Wenn Dekrete einander widersprechen hat das besondere Dekret in den Dingen, die in besonderer Weise ausgedrückt werden, Vorrang vor den allgemeinen; wenn die Dekrete in gleicher Weise besonders oder allgemein sind, hebt das der Zeit nach spätere das frühere auf, insoweit es diesem widerspricht. (de)
  • Obrogation ist ein Begriff des kanonischen Rechts. Er bezeichnet die teilweise Aufhebung oder Abänderung einer Rechtsnorm oder eines Erlasses durch eine neuere Norm. Der CIC regelt hier in Can. 53: Wenn Dekrete einander widersprechen hat das besondere Dekret in den Dingen, die in besonderer Weise ausgedrückt werden, Vorrang vor den allgemeinen; wenn die Dekrete in gleicher Weise besonders oder allgemein sind, hebt das der Zeit nach spätere das frühere auf, insoweit es diesem widerspricht. (de)
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  • Obrogation ist ein Begriff des kanonischen Rechts. Er bezeichnet die teilweise Aufhebung oder Abänderung einer Rechtsnorm oder eines Erlasses durch eine neuere Norm. Der CIC regelt hier in Can. 53: Wenn Dekrete einander widersprechen hat das besondere Dekret in den Dingen, die in besonderer Weise ausgedrückt werden, Vorrang vor den allgemeinen; wenn die Dekrete in gleicher Weise besonders oder allgemein sind, hebt das der Zeit nach spätere das frühere auf, insoweit es diesem widerspricht. (de)
  • Obrogation ist ein Begriff des kanonischen Rechts. Er bezeichnet die teilweise Aufhebung oder Abänderung einer Rechtsnorm oder eines Erlasses durch eine neuere Norm. Der CIC regelt hier in Can. 53: Wenn Dekrete einander widersprechen hat das besondere Dekret in den Dingen, die in besonderer Weise ausgedrückt werden, Vorrang vor den allgemeinen; wenn die Dekrete in gleicher Weise besonders oder allgemein sind, hebt das der Zeit nach spätere das frühere auf, insoweit es diesem widerspricht. (de)
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  • Obrogation (de)
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