Die Oblation ist das in einem kirchlichen Ritus abgelegte Versprechen eines Laien, ein christliches Leben in enger Verbundenheit mit einem bestimmten Kloster und im Geist des Ordensgründers zu führen. Mit der Oblation wird der Oblate oder die Oblatin Mitglied der klösterlichen Familie einer bestimmten Niederlassung der Benediktiner, Benediktinerinnen, Zisterzienser oder Zisterzienserinnen, in der Regel jedoch, ohne im Konvent zu leben. Der eigentlichen Oblation geht eine Probe- und Vorbereitungszeit von etwa einem Jahr voraus.

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  • Die Oblation ist das in einem kirchlichen Ritus abgelegte Versprechen eines Laien, ein christliches Leben in enger Verbundenheit mit einem bestimmten Kloster und im Geist des Ordensgründers zu führen. Mit der Oblation wird der Oblate oder die Oblatin Mitglied der klösterlichen Familie einer bestimmten Niederlassung der Benediktiner, Benediktinerinnen, Zisterzienser oder Zisterzienserinnen, in der Regel jedoch, ohne im Konvent zu leben. Der eigentlichen Oblation geht eine Probe- und Vorbereitungszeit von etwa einem Jahr voraus. Es gibt darüber hinaus auch sogenannte Klaustral- oder Regularoblaten, die auf eigenen Wunsch dauerhaft im Kloster leben; mit ihnen werden zivilrechtliche Verträge geschlossen, die die beiderseitigen Verpflichtungen und Einlassungen auch vor dem Zivilrecht klären. (de)
  • Die Oblation ist das in einem kirchlichen Ritus abgelegte Versprechen eines Laien, ein christliches Leben in enger Verbundenheit mit einem bestimmten Kloster und im Geist des Ordensgründers zu führen. Mit der Oblation wird der Oblate oder die Oblatin Mitglied der klösterlichen Familie einer bestimmten Niederlassung der Benediktiner, Benediktinerinnen, Zisterzienser oder Zisterzienserinnen, in der Regel jedoch, ohne im Konvent zu leben. Der eigentlichen Oblation geht eine Probe- und Vorbereitungszeit von etwa einem Jahr voraus. Es gibt darüber hinaus auch sogenannte Klaustral- oder Regularoblaten, die auf eigenen Wunsch dauerhaft im Kloster leben; mit ihnen werden zivilrechtliche Verträge geschlossen, die die beiderseitigen Verpflichtungen und Einlassungen auch vor dem Zivilrecht klären. (de)
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  • Die Oblation ist das in einem kirchlichen Ritus abgelegte Versprechen eines Laien, ein christliches Leben in enger Verbundenheit mit einem bestimmten Kloster und im Geist des Ordensgründers zu führen. Mit der Oblation wird der Oblate oder die Oblatin Mitglied der klösterlichen Familie einer bestimmten Niederlassung der Benediktiner, Benediktinerinnen, Zisterzienser oder Zisterzienserinnen, in der Regel jedoch, ohne im Konvent zu leben. Der eigentlichen Oblation geht eine Probe- und Vorbereitungszeit von etwa einem Jahr voraus. (de)
  • Die Oblation ist das in einem kirchlichen Ritus abgelegte Versprechen eines Laien, ein christliches Leben in enger Verbundenheit mit einem bestimmten Kloster und im Geist des Ordensgründers zu führen. Mit der Oblation wird der Oblate oder die Oblatin Mitglied der klösterlichen Familie einer bestimmten Niederlassung der Benediktiner, Benediktinerinnen, Zisterzienser oder Zisterzienserinnen, in der Regel jedoch, ohne im Konvent zu leben. Der eigentlichen Oblation geht eine Probe- und Vorbereitungszeit von etwa einem Jahr voraus. (de)
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  • Oblation (Orden) (de)
  • Oblation (Orden) (de)
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