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- Ein oberstes Gericht oder Höchstgericht ist das letzte Glied eines Instanzenzuges. Länder des kontinentaleuropäischen Rechtskreises kennen meist kein einheitliches oberstes Gericht. Dort gibt es meist nach Rechtsgebieten getrennte oberste Gerichte sowie ein Verfassungsgericht. Meistens sind die Zuständigkeiten nach ordentlicher Gerichtsbarkeit und öffentlich-rechtlicher bzw. Verwaltungsgerichtsbarkeit getrennt, sie können aber auch weiter aufgefächert sein. Die meisten Länder der angelsächsischen Rechtstradition (Common Law) verfügen dagegen über ein einziges oberstes Gericht, den Supreme Court. Neben den nachfolgend aufgeführten innerstaatlichen obersten Gerichten bestehen verschiedentlich internationale und supranationale Gerichte. (de)
- Ein oberstes Gericht oder Höchstgericht ist das letzte Glied eines Instanzenzuges. Länder des kontinentaleuropäischen Rechtskreises kennen meist kein einheitliches oberstes Gericht. Dort gibt es meist nach Rechtsgebieten getrennte oberste Gerichte sowie ein Verfassungsgericht. Meistens sind die Zuständigkeiten nach ordentlicher Gerichtsbarkeit und öffentlich-rechtlicher bzw. Verwaltungsgerichtsbarkeit getrennt, sie können aber auch weiter aufgefächert sein. Die meisten Länder der angelsächsischen Rechtstradition (Common Law) verfügen dagegen über ein einziges oberstes Gericht, den Supreme Court. Neben den nachfolgend aufgeführten innerstaatlichen obersten Gerichten bestehen verschiedentlich internationale und supranationale Gerichte. (de)
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- Ein oberstes Gericht oder Höchstgericht ist das letzte Glied eines Instanzenzuges. Länder des kontinentaleuropäischen Rechtskreises kennen meist kein einheitliches oberstes Gericht. Dort gibt es meist nach Rechtsgebieten getrennte oberste Gerichte sowie ein Verfassungsgericht. Meistens sind die Zuständigkeiten nach ordentlicher Gerichtsbarkeit und öffentlich-rechtlicher bzw. Verwaltungsgerichtsbarkeit getrennt, sie können aber auch weiter aufgefächert sein. (de)
- Ein oberstes Gericht oder Höchstgericht ist das letzte Glied eines Instanzenzuges. Länder des kontinentaleuropäischen Rechtskreises kennen meist kein einheitliches oberstes Gericht. Dort gibt es meist nach Rechtsgebieten getrennte oberste Gerichte sowie ein Verfassungsgericht. Meistens sind die Zuständigkeiten nach ordentlicher Gerichtsbarkeit und öffentlich-rechtlicher bzw. Verwaltungsgerichtsbarkeit getrennt, sie können aber auch weiter aufgefächert sein. (de)
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- Oberstes Gericht (de)
- Oberstes Gericht (de)
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