Oberste Dienstbehörde eines Beamten ist die oberste Behörde eines Dienstherrn, in deren Geschäftsbereich der Beamte ein Amt wahrnimmt (§ 3 Satz 1 Bundesbeamtengesetz). In der unmittelbaren Bundesverwaltung ist dies meist ein Ministerium. Im Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung (Anstalt, Stiftung) wird die Bestimmung der Obersten Dienstbehörde mehrheitlich gesondert in den Errichtungsgesetzen oder zum Teil auch in den Satzungen geregelt.

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  • Oberste Dienstbehörde eines Beamten ist die oberste Behörde eines Dienstherrn, in deren Geschäftsbereich der Beamte ein Amt wahrnimmt (§ 3 Satz 1 Bundesbeamtengesetz). In der unmittelbaren Bundesverwaltung ist dies meist ein Ministerium. Im Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung (Anstalt, Stiftung) wird die Bestimmung der Obersten Dienstbehörde mehrheitlich gesondert in den Errichtungsgesetzen oder zum Teil auch in den Satzungen geregelt. (de)
  • Oberste Dienstbehörde eines Beamten ist die oberste Behörde eines Dienstherrn, in deren Geschäftsbereich der Beamte ein Amt wahrnimmt (§ 3 Satz 1 Bundesbeamtengesetz). In der unmittelbaren Bundesverwaltung ist dies meist ein Ministerium. Im Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung (Anstalt, Stiftung) wird die Bestimmung der Obersten Dienstbehörde mehrheitlich gesondert in den Errichtungsgesetzen oder zum Teil auch in den Satzungen geregelt. (de)
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  • Oberste Dienstbehörde eines Beamten ist die oberste Behörde eines Dienstherrn, in deren Geschäftsbereich der Beamte ein Amt wahrnimmt (§ 3 Satz 1 Bundesbeamtengesetz). In der unmittelbaren Bundesverwaltung ist dies meist ein Ministerium. Im Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung (Anstalt, Stiftung) wird die Bestimmung der Obersten Dienstbehörde mehrheitlich gesondert in den Errichtungsgesetzen oder zum Teil auch in den Satzungen geregelt. (de)
  • Oberste Dienstbehörde eines Beamten ist die oberste Behörde eines Dienstherrn, in deren Geschäftsbereich der Beamte ein Amt wahrnimmt (§ 3 Satz 1 Bundesbeamtengesetz). In der unmittelbaren Bundesverwaltung ist dies meist ein Ministerium. Im Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung (Anstalt, Stiftung) wird die Bestimmung der Obersten Dienstbehörde mehrheitlich gesondert in den Errichtungsgesetzen oder zum Teil auch in den Satzungen geregelt. (de)
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  • Oberste Dienstbehörde (de)
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