Die Oberfinanzdirektion (OFD) ist eine Mittelbehörde der Landesfinanzverwaltung in Deutschland. Die Oberfinanzdirektion steuert und unterstützt Finanzämter und Staatliche Hochbauämter in ihrem Zuständigkeitsbereich als ihr nachgeordnete Ämter. Bereits zum 1. Januar 2005 waren die Aufgaben der früheren Bundesvermögensverwaltung (mit den Bundesforst- und den Bundesvermögensämtern) an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) übertragen worden.

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  • Die Oberfinanzdirektion (OFD) ist eine Mittelbehörde der Landesfinanzverwaltung in Deutschland. Die Oberfinanzdirektion steuert und unterstützt Finanzämter und Staatliche Hochbauämter in ihrem Zuständigkeitsbereich als ihr nachgeordnete Ämter. Übergeordnete Behörde sind die Landesfinanzbehörden des jeweiligen Bundeslandes. Ursprünglich war die OFD eine Doppelbehörde von Landesfinanzverwaltung (Steuer) und Bundesfinanzverwaltung (Zoll). Im Zuge der Verschlankung der Verwaltung wurde 2001 das Finanzverwaltungsgesetz geändert. Es schrieb die Dreigliedrigkeit der Finanzverwaltung nicht mehr zwingend vor und ermöglichte den Verzicht auf eine Mittelbehörde und damit auf eine OFD. Einige Bundesländer (beispielsweise Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein) lösten die Landesabteilungen der Oberfinanzdirektionen auf. Deren Aufgabengebiete wurden direkt in die jeweilige Landesfinanzverwaltung eingegliedert. In Thüringen wurde zum Beispiel die ehemalige Oberfinanzdirektion Erfurt in die Thüringer Landesfinanzdirektion überführt, in Bayern existiert anstatt der vorigen OFD München und OFD Nürnberg das Bayerische Landesamt für Steuern. Bis zum 31. Dezember 2007 waren die Oberfinanzdirektionen auch Mittelbehörden der Bundesfinanzverwaltung und zuständig für die Hauptzollämter (siehe Mischverwaltung). Die entsprechenden Bundesabteilungen wurden aufgelöst und fünf Bundesfinanzdirektionen eingerichtet. Die Hauptzollämter werden diesen Bundesfinanzdirektionen, mit zum Teil geänderter Zuständigkeit, angegliedert. Die verbliebenen Oberfinanzdirektionen werden dadurch reine Landesbehörden. Bereits zum 1. Januar 2005 waren die Aufgaben der früheren Bundesvermögensverwaltung (mit den Bundesforst- und den Bundesvermögensämtern) an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) übertragen worden. (de)
  • Die Oberfinanzdirektion (OFD) ist eine Mittelbehörde der Landesfinanzverwaltung in Deutschland. Die Oberfinanzdirektion steuert und unterstützt Finanzämter und Staatliche Hochbauämter in ihrem Zuständigkeitsbereich als ihr nachgeordnete Ämter. Übergeordnete Behörde sind die Landesfinanzbehörden des jeweiligen Bundeslandes. Ursprünglich war die OFD eine Doppelbehörde von Landesfinanzverwaltung (Steuer) und Bundesfinanzverwaltung (Zoll). Im Zuge der Verschlankung der Verwaltung wurde 2001 das Finanzverwaltungsgesetz geändert. Es schrieb die Dreigliedrigkeit der Finanzverwaltung nicht mehr zwingend vor und ermöglichte den Verzicht auf eine Mittelbehörde und damit auf eine OFD. Einige Bundesländer (beispielsweise Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein) lösten die Landesabteilungen der Oberfinanzdirektionen auf. Deren Aufgabengebiete wurden direkt in die jeweilige Landesfinanzverwaltung eingegliedert. In Thüringen wurde zum Beispiel die ehemalige Oberfinanzdirektion Erfurt in die Thüringer Landesfinanzdirektion überführt, in Bayern existiert anstatt der vorigen OFD München und OFD Nürnberg das Bayerische Landesamt für Steuern. Bis zum 31. Dezember 2007 waren die Oberfinanzdirektionen auch Mittelbehörden der Bundesfinanzverwaltung und zuständig für die Hauptzollämter (siehe Mischverwaltung). Die entsprechenden Bundesabteilungen wurden aufgelöst und fünf Bundesfinanzdirektionen eingerichtet. Die Hauptzollämter werden diesen Bundesfinanzdirektionen, mit zum Teil geänderter Zuständigkeit, angegliedert. Die verbliebenen Oberfinanzdirektionen werden dadurch reine Landesbehörden. Bereits zum 1. Januar 2005 waren die Aufgaben der früheren Bundesvermögensverwaltung (mit den Bundesforst- und den Bundesvermögensämtern) an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) übertragen worden. (de)
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  • Die Oberfinanzdirektion (OFD) ist eine Mittelbehörde der Landesfinanzverwaltung in Deutschland. Die Oberfinanzdirektion steuert und unterstützt Finanzämter und Staatliche Hochbauämter in ihrem Zuständigkeitsbereich als ihr nachgeordnete Ämter. Bereits zum 1. Januar 2005 waren die Aufgaben der früheren Bundesvermögensverwaltung (mit den Bundesforst- und den Bundesvermögensämtern) an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) übertragen worden. (de)
  • Die Oberfinanzdirektion (OFD) ist eine Mittelbehörde der Landesfinanzverwaltung in Deutschland. Die Oberfinanzdirektion steuert und unterstützt Finanzämter und Staatliche Hochbauämter in ihrem Zuständigkeitsbereich als ihr nachgeordnete Ämter. Bereits zum 1. Januar 2005 waren die Aufgaben der früheren Bundesvermögensverwaltung (mit den Bundesforst- und den Bundesvermögensämtern) an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) übertragen worden. (de)
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