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- Eine Obduktion (lat. obductio, von obducere: ,bedecken‘, nachträglich ‚hinzuziehen‘ bzw. ‚vorführen‘) ist eine innere Leichenschau (Leichenöffnung) zur Feststellung der Todesursache und zur Rekonstruktion des Sterbevorgangs. Sie wird von Pathologen und Rechtsmedizinern (Forensikern) durchgeführt. Andere, heute synonym gebrauchte Bezeichnungen sind Autopsie (griech. αυτοψία autopsía/aftopsía [f.] ,eigene Schau‘) und gerichtliche Sektion (lat. sectiō [f.] ,Schnitt, Operation‘) bzw. Sectio legalis („gesetzlich angeordnete Sektion“). Die zugehörigen Verben lauten obduzieren und autopsieren. Der Begriff Nekropsie (griech. νεκροψία nekropsía, von νεκρός nekrós ,tot‘ und ὄψις ópsis, όψη ópsi ,Blick, Anschauung‘) wird in der Regel für die Sektion von Tieren verwendet. (de)
- Eine Obduktion (lat. obductio, von obducere: ,bedecken‘, nachträglich ‚hinzuziehen‘ bzw. ‚vorführen‘) ist eine innere Leichenschau (Leichenöffnung) zur Feststellung der Todesursache und zur Rekonstruktion des Sterbevorgangs. Sie wird von Pathologen und Rechtsmedizinern (Forensikern) durchgeführt. Andere, heute synonym gebrauchte Bezeichnungen sind Autopsie (griech. αυτοψία autopsía/aftopsía [f.] ,eigene Schau‘) und gerichtliche Sektion (lat. sectiō [f.] ,Schnitt, Operation‘) bzw. Sectio legalis („gesetzlich angeordnete Sektion“). Die zugehörigen Verben lauten obduzieren und autopsieren. Der Begriff Nekropsie (griech. νεκροψία nekropsía, von νεκρός nekrós ,tot‘ und ὄψις ópsis, όψη ópsi ,Blick, Anschauung‘) wird in der Regel für die Sektion von Tieren verwendet. (de)
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- Eine Obduktion (lat. obductio, von obducere: ,bedecken‘, nachträglich ‚hinzuziehen‘ bzw. ‚vorführen‘) ist eine innere Leichenschau (Leichenöffnung) zur Feststellung der Todesursache und zur Rekonstruktion des Sterbevorgangs. Sie wird von Pathologen und Rechtsmedizinern (Forensikern) durchgeführt. Andere, heute synonym gebrauchte Bezeichnungen sind Autopsie (griech. αυτοψία autopsía/aftopsía [f.] ,eigene Schau‘) und gerichtliche Sektion (lat. sectiō [f.] ,Schnitt, Operation‘) bzw. Sectio legalis („gesetzlich angeordnete Sektion“). Die zugehörigen Verben lauten obduzieren und autopsieren. (de)
- Eine Obduktion (lat. obductio, von obducere: ,bedecken‘, nachträglich ‚hinzuziehen‘ bzw. ‚vorführen‘) ist eine innere Leichenschau (Leichenöffnung) zur Feststellung der Todesursache und zur Rekonstruktion des Sterbevorgangs. Sie wird von Pathologen und Rechtsmedizinern (Forensikern) durchgeführt. Andere, heute synonym gebrauchte Bezeichnungen sind Autopsie (griech. αυτοψία autopsía/aftopsía [f.] ,eigene Schau‘) und gerichtliche Sektion (lat. sectiō [f.] ,Schnitt, Operation‘) bzw. Sectio legalis („gesetzlich angeordnete Sektion“). Die zugehörigen Verben lauten obduzieren und autopsieren. (de)
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