Der Nürtinger Vertrag wurde am 25. Januar 1442 zwischen den beiden württembergischen Grafen Ludwig I. und seinem Bruder Ulrich V. geschlossen. Der Vertrag spaltete Württemberg dauerhaft in zwei Teile. Der Stuttgarter Teil unter Ulrich V. umfasste unter anderem die Städte Cannstatt, Göppingen, Marbach, Neuffen, Nürtingen, Schorndorf und Waiblingen; zum Uracher Teil unter Ludwig I. gehörten unter anderem die Städte Balingen, Calw, Herrenberg, Leonberg, Münsingen, Tuttlingen und Tübingen. Bereits ein Jahr vor dem Nürtinger Vertrag nach der Hochzeit Ulrichs V. mit Margarethe von Cleve hatte eine Landesteilung stattgefunden, die auf vier Jahre befristet war und nicht dieselben territorialen Grenzen vorsah.

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  • Der Nürtinger Vertrag wurde am 25. Januar 1442 zwischen den beiden württembergischen Grafen Ludwig I. und seinem Bruder Ulrich V. geschlossen. Der Vertrag spaltete Württemberg dauerhaft in zwei Teile. Der Stuttgarter Teil unter Ulrich V. umfasste unter anderem die Städte Cannstatt, Göppingen, Marbach, Neuffen, Nürtingen, Schorndorf und Waiblingen; zum Uracher Teil unter Ludwig I. gehörten unter anderem die Städte Balingen, Calw, Herrenberg, Leonberg, Münsingen, Tuttlingen und Tübingen. Bereits ein Jahr vor dem Nürtinger Vertrag nach der Hochzeit Ulrichs V. mit Margarethe von Cleve hatte eine Landesteilung stattgefunden, die auf vier Jahre befristet war und nicht dieselben territorialen Grenzen vorsah. Die Teilung Württembergs wurde mit dem Münsinger Vertrag vom 14. Dezember 1482 und im Esslinger Vertrag von 1492 wieder aufgehoben. (de)
  • Der Nürtinger Vertrag wurde am 25. Januar 1442 zwischen den beiden württembergischen Grafen Ludwig I. und seinem Bruder Ulrich V. geschlossen. Der Vertrag spaltete Württemberg dauerhaft in zwei Teile. Der Stuttgarter Teil unter Ulrich V. umfasste unter anderem die Städte Cannstatt, Göppingen, Marbach, Neuffen, Nürtingen, Schorndorf und Waiblingen; zum Uracher Teil unter Ludwig I. gehörten unter anderem die Städte Balingen, Calw, Herrenberg, Leonberg, Münsingen, Tuttlingen und Tübingen. Bereits ein Jahr vor dem Nürtinger Vertrag nach der Hochzeit Ulrichs V. mit Margarethe von Cleve hatte eine Landesteilung stattgefunden, die auf vier Jahre befristet war und nicht dieselben territorialen Grenzen vorsah. Die Teilung Württembergs wurde mit dem Münsinger Vertrag vom 14. Dezember 1482 und im Esslinger Vertrag von 1492 wieder aufgehoben. (de)
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  • Der Nürtinger Vertrag wurde am 25. Januar 1442 zwischen den beiden württembergischen Grafen Ludwig I. und seinem Bruder Ulrich V. geschlossen. Der Vertrag spaltete Württemberg dauerhaft in zwei Teile. Der Stuttgarter Teil unter Ulrich V. umfasste unter anderem die Städte Cannstatt, Göppingen, Marbach, Neuffen, Nürtingen, Schorndorf und Waiblingen; zum Uracher Teil unter Ludwig I. gehörten unter anderem die Städte Balingen, Calw, Herrenberg, Leonberg, Münsingen, Tuttlingen und Tübingen. Bereits ein Jahr vor dem Nürtinger Vertrag nach der Hochzeit Ulrichs V. mit Margarethe von Cleve hatte eine Landesteilung stattgefunden, die auf vier Jahre befristet war und nicht dieselben territorialen Grenzen vorsah. (de)
  • Der Nürtinger Vertrag wurde am 25. Januar 1442 zwischen den beiden württembergischen Grafen Ludwig I. und seinem Bruder Ulrich V. geschlossen. Der Vertrag spaltete Württemberg dauerhaft in zwei Teile. Der Stuttgarter Teil unter Ulrich V. umfasste unter anderem die Städte Cannstatt, Göppingen, Marbach, Neuffen, Nürtingen, Schorndorf und Waiblingen; zum Uracher Teil unter Ludwig I. gehörten unter anderem die Städte Balingen, Calw, Herrenberg, Leonberg, Münsingen, Tuttlingen und Tübingen. Bereits ein Jahr vor dem Nürtinger Vertrag nach der Hochzeit Ulrichs V. mit Margarethe von Cleve hatte eine Landesteilung stattgefunden, die auf vier Jahre befristet war und nicht dieselben territorialen Grenzen vorsah. (de)
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  • Nürtinger Vertrag (de)
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