Eine Nutzungsuntersagung ist ein von einer deutschen Behörde erlassener Verwaltungsakt, mit dem die Nutzung eines Rechts ausnahmsweise untersagt wird, wenn das Recht nicht komplett entzogen werden kann.

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  • Eine Nutzungsuntersagung ist ein von einer deutschen Behörde erlassener Verwaltungsakt, mit dem die Nutzung eines Rechts ausnahmsweise untersagt wird, wenn das Recht nicht komplett entzogen werden kann. (de)
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  • Eine Nutzungsuntersagung ist ein von einer deutschen Behörde erlassener Verwaltungsakt, mit dem die Nutzung eines Rechts ausnahmsweise untersagt wird, wenn das Recht nicht komplett entzogen werden kann. (de)
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  • Nutzungsuntersagung (de)
  • Nutzungsuntersagung (de)
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