Die Nullung (Erdung) ist eine Schutzmaßnahme gegen Personenschäden bei indirektem Berühren von elektrischen Leitern. Eine Erdung wird allgemein vorgenommen, indem die elektrisch leitfähigen und berührbaren Gehäuse von Betriebsmitteln (Körper) mit einem Schutzleiter verbunden werden.

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  • Die Nullung (Erdung) ist eine Schutzmaßnahme gegen Personenschäden bei indirektem Berühren von elektrischen Leitern. Eine Erdung wird allgemein vorgenommen, indem die elektrisch leitfähigen und berührbaren Gehäuse von Betriebsmitteln (Körper) mit einem Schutzleiter verbunden werden. Der Begriff „Nullung“ ist aus den deutschen VDE-Normen und der schweizerischen NIN weitgehend eliminiert und durch den Begriff „Schutzerdung und Schutzpotentialausgleich“ abgelöst. Einzig die österreichische ÖVE/ÖNORM E 8001-1:2010 und das österreichische Elektrotechnikgesetz (ETG) 1992 stellen hier eine Ausnahme dar. Hier wird der Begriff in der gewohnten Art weiter verwendet. (de)
  • Die Nullung (Erdung) ist eine Schutzmaßnahme gegen Personenschäden bei indirektem Berühren von elektrischen Leitern. Eine Erdung wird allgemein vorgenommen, indem die elektrisch leitfähigen und berührbaren Gehäuse von Betriebsmitteln (Körper) mit einem Schutzleiter verbunden werden. Der Begriff „Nullung“ ist aus den deutschen VDE-Normen und der schweizerischen NIN weitgehend eliminiert und durch den Begriff „Schutzerdung und Schutzpotentialausgleich“ abgelöst. Einzig die österreichische ÖVE/ÖNORM E 8001-1:2010 und das österreichische Elektrotechnikgesetz (ETG) 1992 stellen hier eine Ausnahme dar. Hier wird der Begriff in der gewohnten Art weiter verwendet. (de)
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  • 3-8007-1928-2
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  • VDE Schriftenreihe 39; „Einführung in DIN VDE 0100“, Elektrische Anlagen von Gebäuden (de)
  • VDE Schriftenreihe 39; „Einführung in DIN VDE 0100“, Elektrische Anlagen von Gebäuden (de)
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  • Wilhelm Rudolph
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  • Berlin und Offenbach
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  • VDE Verlag GmbH
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  • Die Nullung (Erdung) ist eine Schutzmaßnahme gegen Personenschäden bei indirektem Berühren von elektrischen Leitern. Eine Erdung wird allgemein vorgenommen, indem die elektrisch leitfähigen und berührbaren Gehäuse von Betriebsmitteln (Körper) mit einem Schutzleiter verbunden werden. (de)
  • Die Nullung (Erdung) ist eine Schutzmaßnahme gegen Personenschäden bei indirektem Berühren von elektrischen Leitern. Eine Erdung wird allgemein vorgenommen, indem die elektrisch leitfähigen und berührbaren Gehäuse von Betriebsmitteln (Körper) mit einem Schutzleiter verbunden werden. (de)
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  • Nullung (de)
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