Das Novenrecht (von lat. novus = neu, unerwartet, unbekannt) ist ein Begriff aus dem Prozessrecht. Es regelt zum einen die Möglichkeit einer Partei, in der Berufung neue Angriffs- und Verteidigungsmittel, also neue Tatsachen, Beweismittel und Einreden vorzubringen. Zum anderen bestimmt es die Voraussetzungen, unter denen eine Partei den Gegenstand des Rechtsstreites durch Klageänderung, Aufrechnung oder Widerklage noch im Rechtsmittelverfahren verändern, namentlich erweitern kann.

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  • Das Novenrecht (von lat. novus = neu, unerwartet, unbekannt) ist ein Begriff aus dem Prozessrecht. Es regelt zum einen die Möglichkeit einer Partei, in der Berufung neue Angriffs- und Verteidigungsmittel, also neue Tatsachen, Beweismittel und Einreden vorzubringen. Zum anderen bestimmt es die Voraussetzungen, unter denen eine Partei den Gegenstand des Rechtsstreites durch Klageänderung, Aufrechnung oder Widerklage noch im Rechtsmittelverfahren verändern, namentlich erweitern kann. (de)
  • Das Novenrecht (von lat. novus = neu, unerwartet, unbekannt) ist ein Begriff aus dem Prozessrecht. Es regelt zum einen die Möglichkeit einer Partei, in der Berufung neue Angriffs- und Verteidigungsmittel, also neue Tatsachen, Beweismittel und Einreden vorzubringen. Zum anderen bestimmt es die Voraussetzungen, unter denen eine Partei den Gegenstand des Rechtsstreites durch Klageänderung, Aufrechnung oder Widerklage noch im Rechtsmittelverfahren verändern, namentlich erweitern kann. (de)
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  • Das Novenrecht (von lat. novus = neu, unerwartet, unbekannt) ist ein Begriff aus dem Prozessrecht. Es regelt zum einen die Möglichkeit einer Partei, in der Berufung neue Angriffs- und Verteidigungsmittel, also neue Tatsachen, Beweismittel und Einreden vorzubringen. Zum anderen bestimmt es die Voraussetzungen, unter denen eine Partei den Gegenstand des Rechtsstreites durch Klageänderung, Aufrechnung oder Widerklage noch im Rechtsmittelverfahren verändern, namentlich erweitern kann. (de)
  • Das Novenrecht (von lat. novus = neu, unerwartet, unbekannt) ist ein Begriff aus dem Prozessrecht. Es regelt zum einen die Möglichkeit einer Partei, in der Berufung neue Angriffs- und Verteidigungsmittel, also neue Tatsachen, Beweismittel und Einreden vorzubringen. Zum anderen bestimmt es die Voraussetzungen, unter denen eine Partei den Gegenstand des Rechtsstreites durch Klageänderung, Aufrechnung oder Widerklage noch im Rechtsmittelverfahren verändern, namentlich erweitern kann. (de)
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  • Novenrecht (de)
  • Novenrecht (de)
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