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- Sind Personen gezwungen, strafbare Handlungen zu begehen, um sich oder Dritte zu schützen, so liegt unter Umständen ein Fall einer Notwehr, eines Notwehrexzesses oder eines Notstandes vor. Trifft dies zu, so ist die begangene Tat entschuldbar und somit (teilweise) straffrei. (de)
- Sind Personen gezwungen, strafbare Handlungen zu begehen, um sich oder Dritte zu schützen, so liegt unter Umständen ein Fall einer Notwehr, eines Notwehrexzesses oder eines Notstandes vor. Trifft dies zu, so ist die begangene Tat entschuldbar und somit (teilweise) straffrei. (de)
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- Sind Personen gezwungen, strafbare Handlungen zu begehen, um sich oder Dritte zu schützen, so liegt unter Umständen ein Fall einer Notwehr, eines Notwehrexzesses oder eines Notstandes vor. Trifft dies zu, so ist die begangene Tat entschuldbar und somit (teilweise) straffrei. (de)
- Sind Personen gezwungen, strafbare Handlungen zu begehen, um sich oder Dritte zu schützen, so liegt unter Umständen ein Fall einer Notwehr, eines Notwehrexzesses oder eines Notstandes vor. Trifft dies zu, so ist die begangene Tat entschuldbar und somit (teilweise) straffrei. (de)
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- Notwehr (Schweiz) (de)
- Notwehr (Schweiz) (de)
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