Eine Notbremse ist eine technische Vorrichtung zur Auslösung einer sofortigen Bremsung, um Gefahr abzuwenden. So sind beispielsweise Schienenbahnfahrzeuge, die dem Transport von Personen dienen, oder Aufzugsanlagen mit Notbremseinrichtungen, die von den Fahrgästen betätigt werden können, ausgestattet. Das Betätigen der Notbremse ohne triftigen Grund ist in aller Regel strafbar, da es bei Verkehrsmitteln durch die abrupte Abbremsung zu Gefährdungen anderer Personen und anderer Verkehrsteilnehmer kommen kann und der Betrieb gestört wird. Die meisten Notbremsgriffe sind mit einem Verriegelungsmechanismus versehen, der die Wiederinbetriebnahme erst nach einer Entriegelung bzw. Quittierung zulässt.

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  • Eine Notbremse ist eine technische Vorrichtung zur Auslösung einer sofortigen Bremsung, um Gefahr abzuwenden. So sind beispielsweise Schienenbahnfahrzeuge, die dem Transport von Personen dienen, oder Aufzugsanlagen mit Notbremseinrichtungen, die von den Fahrgästen betätigt werden können, ausgestattet. Das Betätigen der Notbremse ohne triftigen Grund ist in aller Regel strafbar, da es bei Verkehrsmitteln durch die abrupte Abbremsung zu Gefährdungen anderer Personen und anderer Verkehrsteilnehmer kommen kann und der Betrieb gestört wird. Die meisten Notbremsgriffe sind mit einem Verriegelungsmechanismus versehen, der die Wiederinbetriebnahme erst nach einer Entriegelung bzw. Quittierung zulässt. (de)
  • Eine Notbremse ist eine technische Vorrichtung zur Auslösung einer sofortigen Bremsung, um Gefahr abzuwenden. So sind beispielsweise Schienenbahnfahrzeuge, die dem Transport von Personen dienen, oder Aufzugsanlagen mit Notbremseinrichtungen, die von den Fahrgästen betätigt werden können, ausgestattet. Das Betätigen der Notbremse ohne triftigen Grund ist in aller Regel strafbar, da es bei Verkehrsmitteln durch die abrupte Abbremsung zu Gefährdungen anderer Personen und anderer Verkehrsteilnehmer kommen kann und der Betrieb gestört wird. Die meisten Notbremsgriffe sind mit einem Verriegelungsmechanismus versehen, der die Wiederinbetriebnahme erst nach einer Entriegelung bzw. Quittierung zulässt. (de)
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  • Eine Notbremse ist eine technische Vorrichtung zur Auslösung einer sofortigen Bremsung, um Gefahr abzuwenden. So sind beispielsweise Schienenbahnfahrzeuge, die dem Transport von Personen dienen, oder Aufzugsanlagen mit Notbremseinrichtungen, die von den Fahrgästen betätigt werden können, ausgestattet. Das Betätigen der Notbremse ohne triftigen Grund ist in aller Regel strafbar, da es bei Verkehrsmitteln durch die abrupte Abbremsung zu Gefährdungen anderer Personen und anderer Verkehrsteilnehmer kommen kann und der Betrieb gestört wird. Die meisten Notbremsgriffe sind mit einem Verriegelungsmechanismus versehen, der die Wiederinbetriebnahme erst nach einer Entriegelung bzw. Quittierung zulässt. (de)
  • Eine Notbremse ist eine technische Vorrichtung zur Auslösung einer sofortigen Bremsung, um Gefahr abzuwenden. So sind beispielsweise Schienenbahnfahrzeuge, die dem Transport von Personen dienen, oder Aufzugsanlagen mit Notbremseinrichtungen, die von den Fahrgästen betätigt werden können, ausgestattet. Das Betätigen der Notbremse ohne triftigen Grund ist in aller Regel strafbar, da es bei Verkehrsmitteln durch die abrupte Abbremsung zu Gefährdungen anderer Personen und anderer Verkehrsteilnehmer kommen kann und der Betrieb gestört wird. Die meisten Notbremsgriffe sind mit einem Verriegelungsmechanismus versehen, der die Wiederinbetriebnahme erst nach einer Entriegelung bzw. Quittierung zulässt. (de)
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  • Notbremse (de)
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