Nostrifikation (von lat. noster/nostra = "unser(e)") bezeichnet die Anerkennung von ausländischen Schul- und Studienabschlüssen sowie akademischen Graden. Sie ist in vielen Staaten Voraussetzung für die Ausübung bestimmter Berufe bzw. die Aufnahme bestimmter Aus- oder Weiterbildungen. Die Nostrifikation erfolgt grundsätzlich nach dem nationalen Recht des anerkennenden Staates. Allerdings enthalten völkerrechtliche Vereinbarungen wie etwa die Lissabon-Konvention der EU bestimmte Vorgaben.

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  • Nostrifikation (von lat. noster/nostra = "unser(e)") bezeichnet die Anerkennung von ausländischen Schul- und Studienabschlüssen sowie akademischen Graden. Sie ist in vielen Staaten Voraussetzung für die Ausübung bestimmter Berufe bzw. die Aufnahme bestimmter Aus- oder Weiterbildungen. Die Nostrifikation erfolgt grundsätzlich nach dem nationalen Recht des anerkennenden Staates. Allerdings enthalten völkerrechtliche Vereinbarungen wie etwa die Lissabon-Konvention der EU bestimmte Vorgaben. (de)
  • Nostrifikation (von lat. noster/nostra = "unser(e)") bezeichnet die Anerkennung von ausländischen Schul- und Studienabschlüssen sowie akademischen Graden. Sie ist in vielen Staaten Voraussetzung für die Ausübung bestimmter Berufe bzw. die Aufnahme bestimmter Aus- oder Weiterbildungen. Die Nostrifikation erfolgt grundsätzlich nach dem nationalen Recht des anerkennenden Staates. Allerdings enthalten völkerrechtliche Vereinbarungen wie etwa die Lissabon-Konvention der EU bestimmte Vorgaben. (de)
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  • Nostrifikation (von lat. noster/nostra = "unser(e)") bezeichnet die Anerkennung von ausländischen Schul- und Studienabschlüssen sowie akademischen Graden. Sie ist in vielen Staaten Voraussetzung für die Ausübung bestimmter Berufe bzw. die Aufnahme bestimmter Aus- oder Weiterbildungen. Die Nostrifikation erfolgt grundsätzlich nach dem nationalen Recht des anerkennenden Staates. Allerdings enthalten völkerrechtliche Vereinbarungen wie etwa die Lissabon-Konvention der EU bestimmte Vorgaben. (de)
  • Nostrifikation (von lat. noster/nostra = "unser(e)") bezeichnet die Anerkennung von ausländischen Schul- und Studienabschlüssen sowie akademischen Graden. Sie ist in vielen Staaten Voraussetzung für die Ausübung bestimmter Berufe bzw. die Aufnahme bestimmter Aus- oder Weiterbildungen. Die Nostrifikation erfolgt grundsätzlich nach dem nationalen Recht des anerkennenden Staates. Allerdings enthalten völkerrechtliche Vereinbarungen wie etwa die Lissabon-Konvention der EU bestimmte Vorgaben. (de)
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  • Nostrifikation (de)
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