Nominativ (von lateinisch nominare ‚benennen‘) ist in der Grammatik die Bezeichnung für einen Kasus (Fall), der vor allem zur Kennzeichnung des Subjekts im Satz dient, für den es aber auch typisch ist, dass er in freier Verwendung eines Substantivs auftreten kann (d.h. unregiert), zum Beispiel im Deutschen in der Anrede. Der Nominativ wird dann auch als Zitierform oder „Grundform“ eines Substantivs gebraucht. In der deutschen Schulgrammatik wird der Nominativ auch 1. Fall oder Wer-Fall genannt.

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  • Nominativ (von lateinisch nominare ‚benennen‘) ist in der Grammatik die Bezeichnung für einen Kasus (Fall), der vor allem zur Kennzeichnung des Subjekts im Satz dient, für den es aber auch typisch ist, dass er in freier Verwendung eines Substantivs auftreten kann (d.h. unregiert), zum Beispiel im Deutschen in der Anrede. Der Nominativ wird dann auch als Zitierform oder „Grundform“ eines Substantivs gebraucht. In der deutschen Schulgrammatik wird der Nominativ auch 1. Fall oder Wer-Fall genannt. Im Sprachvergleich erscheint der Nominativ meist als Teil eines Kasussystems, das man auch Nominativ-Akkusativ-System nennt, und das vor allem Sprachen mit einem Ergativsystem gegenübergestellt wird. Die Kasus-Grundform in Ergativsystemen wird meistens als Absolutiv bezeichnet, gelegentlich jedoch auch Nominativ genannt. (de)
  • Nominativ (von lateinisch nominare ‚benennen‘) ist in der Grammatik die Bezeichnung für einen Kasus (Fall), der vor allem zur Kennzeichnung des Subjekts im Satz dient, für den es aber auch typisch ist, dass er in freier Verwendung eines Substantivs auftreten kann (d.h. unregiert), zum Beispiel im Deutschen in der Anrede. Der Nominativ wird dann auch als Zitierform oder „Grundform“ eines Substantivs gebraucht. In der deutschen Schulgrammatik wird der Nominativ auch 1. Fall oder Wer-Fall genannt. Im Sprachvergleich erscheint der Nominativ meist als Teil eines Kasussystems, das man auch Nominativ-Akkusativ-System nennt, und das vor allem Sprachen mit einem Ergativsystem gegenübergestellt wird. Die Kasus-Grundform in Ergativsystemen wird meistens als Absolutiv bezeichnet, gelegentlich jedoch auch Nominativ genannt. (de)
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  • Nominativ (von lateinisch nominare ‚benennen‘) ist in der Grammatik die Bezeichnung für einen Kasus (Fall), der vor allem zur Kennzeichnung des Subjekts im Satz dient, für den es aber auch typisch ist, dass er in freier Verwendung eines Substantivs auftreten kann (d.h. unregiert), zum Beispiel im Deutschen in der Anrede. Der Nominativ wird dann auch als Zitierform oder „Grundform“ eines Substantivs gebraucht. In der deutschen Schulgrammatik wird der Nominativ auch 1. Fall oder Wer-Fall genannt. (de)
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  • Nominativ (de)
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