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- Eine Niederschlagung ist
* eine verwaltungsinterne Maßnahme,
* eine verwaltungsorganisatorische Anordnung der Abstandnahme von weiterer Beitreibung öffentlich-rechtlicher Forderungen nach erfolgloser Vollstreckung,
* eine Maßnahme zur Vermeidung von unnötigen und unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand. (de)
- Eine Niederschlagung ist
* eine verwaltungsinterne Maßnahme,
* eine verwaltungsorganisatorische Anordnung der Abstandnahme von weiterer Beitreibung öffentlich-rechtlicher Forderungen nach erfolgloser Vollstreckung,
* eine Maßnahme zur Vermeidung von unnötigen und unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand. (de)
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- Eine Niederschlagung ist
* eine verwaltungsinterne Maßnahme,
* eine verwaltungsorganisatorische Anordnung der Abstandnahme von weiterer Beitreibung öffentlich-rechtlicher Forderungen nach erfolgloser Vollstreckung,
* eine Maßnahme zur Vermeidung von unnötigen und unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand. (de)
- Eine Niederschlagung ist
* eine verwaltungsinterne Maßnahme,
* eine verwaltungsorganisatorische Anordnung der Abstandnahme von weiterer Beitreibung öffentlich-rechtlicher Forderungen nach erfolgloser Vollstreckung,
* eine Maßnahme zur Vermeidung von unnötigen und unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand. (de)
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- Niederschlagung (öffentlich-rechtliche vollstreckbare Forderung) (de)
- Niederschlagung (öffentlich-rechtliche vollstreckbare Forderung) (de)
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