Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) ist ein österreichisches Bundesgesetz, das die Erteilung, Versagung und Entziehung der Aufenthaltstitel von Fremden regelt, die sich länger als sechs Monate in Österreich aufhalten wollen. Es regelt auch die Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts von Bürgern des Europäischen Wirtschaftsraums. Aufenthalte von weniger als sechs Monaten werden europaeinheitich durch die Verordnung (EG) Nr. 539/2001 (EU-Visum-Verordnung) geregelt. Das Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG) befasst sich demgegenüber nicht mit Aufenthaltstiteln, sondern mit dem Verfahren: Es regelt die Ausübung der Fremdenpolizei, die Erteilung von Einreisetiteln, die Zurückweisung, die Erlassung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, die Abschiebung, die Duldung, die Vollstr

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  • Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) ist ein österreichisches Bundesgesetz, das die Erteilung, Versagung und Entziehung der Aufenthaltstitel von Fremden regelt, die sich länger als sechs Monate in Österreich aufhalten wollen. Es regelt auch die Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts von Bürgern des Europäischen Wirtschaftsraums. Aufenthalte von weniger als sechs Monaten werden europaeinheitich durch die Verordnung (EG) Nr. 539/2001 (EU-Visum-Verordnung) geregelt. Das Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG) befasst sich demgegenüber nicht mit Aufenthaltstiteln, sondern mit dem Verfahren: Es regelt die Ausübung der Fremdenpolizei, die Erteilung von Einreisetiteln, die Zurückweisung, die Erlassung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, die Abschiebung, die Duldung, die Vollstreckung von Rückführungsentscheidungen von EWR-Staaten und die Ausstellung von Dokumenten für Fremde. Das NAG ist in seiner ursprünglichen Fassung am 1. Jänner 2006 in Kraft getreten. (de)
  • Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) ist ein österreichisches Bundesgesetz, das die Erteilung, Versagung und Entziehung der Aufenthaltstitel von Fremden regelt, die sich länger als sechs Monate in Österreich aufhalten wollen. Es regelt auch die Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts von Bürgern des Europäischen Wirtschaftsraums. Aufenthalte von weniger als sechs Monaten werden europaeinheitich durch die Verordnung (EG) Nr. 539/2001 (EU-Visum-Verordnung) geregelt. Das Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG) befasst sich demgegenüber nicht mit Aufenthaltstiteln, sondern mit dem Verfahren: Es regelt die Ausübung der Fremdenpolizei, die Erteilung von Einreisetiteln, die Zurückweisung, die Erlassung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, die Abschiebung, die Duldung, die Vollstreckung von Rückführungsentscheidungen von EWR-Staaten und die Ausstellung von Dokumenten für Fremde. Das NAG ist in seiner ursprünglichen Fassung am 1. Jänner 2006 in Kraft getreten. (de)
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  • Bundesgesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt in Österreich
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  • Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) ist ein österreichisches Bundesgesetz, das die Erteilung, Versagung und Entziehung der Aufenthaltstitel von Fremden regelt, die sich länger als sechs Monate in Österreich aufhalten wollen. Es regelt auch die Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts von Bürgern des Europäischen Wirtschaftsraums. Aufenthalte von weniger als sechs Monaten werden europaeinheitich durch die Verordnung (EG) Nr. 539/2001 (EU-Visum-Verordnung) geregelt. Das Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG) befasst sich demgegenüber nicht mit Aufenthaltstiteln, sondern mit dem Verfahren: Es regelt die Ausübung der Fremdenpolizei, die Erteilung von Einreisetiteln, die Zurückweisung, die Erlassung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, die Abschiebung, die Duldung, die Vollstr (de)
  • Das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) ist ein österreichisches Bundesgesetz, das die Erteilung, Versagung und Entziehung der Aufenthaltstitel von Fremden regelt, die sich länger als sechs Monate in Österreich aufhalten wollen. Es regelt auch die Dokumentation des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts von Bürgern des Europäischen Wirtschaftsraums. Aufenthalte von weniger als sechs Monaten werden europaeinheitich durch die Verordnung (EG) Nr. 539/2001 (EU-Visum-Verordnung) geregelt. Das Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG) befasst sich demgegenüber nicht mit Aufenthaltstiteln, sondern mit dem Verfahren: Es regelt die Ausübung der Fremdenpolizei, die Erteilung von Einreisetiteln, die Zurückweisung, die Erlassung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, die Abschiebung, die Duldung, die Vollstr (de)
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  • Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (de)
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