Durch das Ablegen einer Nichtschülerprüfung wird ein staatlich anerkannter Bildungsabschluss durch eine Prüfung ohne vorangegangenen Besuch einer entsprechenden Schule erworben. Die Prüfungsvorbereitung erfolgt autodidaktisch oder mithilfe externer Anbieter. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt durch das Kultusministerium des Bundeslandes, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. In Brandenburg ist das Ablegen einer Nichtschülerprüfung auch dann erforderlich, wenn Schüler eine genehmigte aber nicht anerkannte Ersatzschule besuchen.

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  • Durch das Ablegen einer Nichtschülerprüfung wird ein staatlich anerkannter Bildungsabschluss durch eine Prüfung ohne vorangegangenen Besuch einer entsprechenden Schule erworben. Die Prüfungsvorbereitung erfolgt autodidaktisch oder mithilfe externer Anbieter. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt durch das Kultusministerium des Bundeslandes, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. In Brandenburg ist das Ablegen einer Nichtschülerprüfung auch dann erforderlich, wenn Schüler eine genehmigte aber nicht anerkannte Ersatzschule besuchen. (de)
  • Durch das Ablegen einer Nichtschülerprüfung wird ein staatlich anerkannter Bildungsabschluss durch eine Prüfung ohne vorangegangenen Besuch einer entsprechenden Schule erworben. Die Prüfungsvorbereitung erfolgt autodidaktisch oder mithilfe externer Anbieter. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt durch das Kultusministerium des Bundeslandes, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. In Brandenburg ist das Ablegen einer Nichtschülerprüfung auch dann erforderlich, wenn Schüler eine genehmigte aber nicht anerkannte Ersatzschule besuchen. (de)
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  • Nichtschülerprüfung (de)
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