Nichtraucherschutzgesetze in Deutschland dienen dem Nichtraucherschutz, also dem Schutz von Nichtrauchern vor dem Passivrauchen. Sie sind zum Teil eine Angelegenheit des Bundes (= Bundesrecht: Jugendschutz, Arbeitsschutz, …), zum Teil eine Angelegenheit der Länder (Landesrecht: Rauchverbote im öffentlichen Bereich). In der DDR gab es ein Rauchverbot in Gaststätten in der Mittagszeit von 11:00 bis 14:00 Uhr.

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  • Nichtraucherschutzgesetze in Deutschland dienen dem Nichtraucherschutz, also dem Schutz von Nichtrauchern vor dem Passivrauchen. Sie sind zum Teil eine Angelegenheit des Bundes (= Bundesrecht: Jugendschutz, Arbeitsschutz, …), zum Teil eine Angelegenheit der Länder (Landesrecht: Rauchverbote im öffentlichen Bereich). Als Vertragspartei der am 27. Februar 2005 in Kraft getretenen WHO-Tabakrahmenkonvention (Framework Convention on Tobacco Control – FCTC) vom Mai 2003 ist Deutschland auch völkerrechtlich verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Verhinderung und Verminderung des Tabakkonsums, der Nikotinabhängigkeit und des Passivrauchens in nationales Recht umzusetzen. Hörfunk- und Fernsehwerbung für Tabakwaren sind in Deutschland seit 1975 verboten.Das Erste Gesetz zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes wurde am 9. November 2006 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Das Gesetz sorgt für eine weitere Einschränkung der Tabakwerbung. Es ist damit verboten, für Tabakerzeugnisse in der Presse oder anderen gedruckten Veröffentlichungen zu werben. In dem Umfang, in dem Werbung in der Presse verboten ist, ist sie auch im Internet verboten. Unternehmen, deren Haupttätigkeit Herstellung oder Verkauf von Tabakerzeugnissen ist, ist es untersagt, ein Hörfunkprogramm zu sponsern. Ebenso ist es verboten, Veranstaltungen oder gesellschaftliche Ereignisse wie zum Beispiel Formel-1-Rennen zu sponsern, die grenzüberschreitende Wirkung haben. In der DDR gab es ein Rauchverbot in Gaststätten in der Mittagszeit von 11:00 bis 14:00 Uhr. 2014 schrieb die Association of European Cancer Leagues in einer Studie, die die Wirksamkeit der politischen Maßnahmen gegen Tabakrauchen in 34 europäischen Ländern verglich, Deutschland komme auf den 33. Platz und sei das am meisten problematische Land in Europa hinsichtlich der Tabakregulierung. Die Autoren weisen insbesondere auf die engen Verbindungen zwischen Tabaklobby und Politik hin. Die Bundesrepublik zähle zu den EU-Staaten, "die nicht den politischen Willen haben, um die Situation zu ändern", kritisierte EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaits anlässlich des Weltnichtrauchertages 2015. (de)
  • Nichtraucherschutzgesetze in Deutschland dienen dem Nichtraucherschutz, also dem Schutz von Nichtrauchern vor dem Passivrauchen. Sie sind zum Teil eine Angelegenheit des Bundes (= Bundesrecht: Jugendschutz, Arbeitsschutz, …), zum Teil eine Angelegenheit der Länder (Landesrecht: Rauchverbote im öffentlichen Bereich). Als Vertragspartei der am 27. Februar 2005 in Kraft getretenen WHO-Tabakrahmenkonvention (Framework Convention on Tobacco Control – FCTC) vom Mai 2003 ist Deutschland auch völkerrechtlich verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Verhinderung und Verminderung des Tabakkonsums, der Nikotinabhängigkeit und des Passivrauchens in nationales Recht umzusetzen. Hörfunk- und Fernsehwerbung für Tabakwaren sind in Deutschland seit 1975 verboten.Das Erste Gesetz zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes wurde am 9. November 2006 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Das Gesetz sorgt für eine weitere Einschränkung der Tabakwerbung. Es ist damit verboten, für Tabakerzeugnisse in der Presse oder anderen gedruckten Veröffentlichungen zu werben. In dem Umfang, in dem Werbung in der Presse verboten ist, ist sie auch im Internet verboten. Unternehmen, deren Haupttätigkeit Herstellung oder Verkauf von Tabakerzeugnissen ist, ist es untersagt, ein Hörfunkprogramm zu sponsern. Ebenso ist es verboten, Veranstaltungen oder gesellschaftliche Ereignisse wie zum Beispiel Formel-1-Rennen zu sponsern, die grenzüberschreitende Wirkung haben. In der DDR gab es ein Rauchverbot in Gaststätten in der Mittagszeit von 11:00 bis 14:00 Uhr. 2014 schrieb die Association of European Cancer Leagues in einer Studie, die die Wirksamkeit der politischen Maßnahmen gegen Tabakrauchen in 34 europäischen Ländern verglich, Deutschland komme auf den 33. Platz und sei das am meisten problematische Land in Europa hinsichtlich der Tabakregulierung. Die Autoren weisen insbesondere auf die engen Verbindungen zwischen Tabaklobby und Politik hin. Die Bundesrepublik zähle zu den EU-Staaten, "die nicht den politischen Willen haben, um die Situation zu ändern", kritisierte EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaits anlässlich des Weltnichtrauchertages 2015. (de)
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  • Nichtraucherschutzgesetze in Deutschland dienen dem Nichtraucherschutz, also dem Schutz von Nichtrauchern vor dem Passivrauchen. Sie sind zum Teil eine Angelegenheit des Bundes (= Bundesrecht: Jugendschutz, Arbeitsschutz, …), zum Teil eine Angelegenheit der Länder (Landesrecht: Rauchverbote im öffentlichen Bereich). In der DDR gab es ein Rauchverbot in Gaststätten in der Mittagszeit von 11:00 bis 14:00 Uhr. (de)
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  • Nichtraucherschutzgesetze in Deutschland (de)
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