Als Nichtkombattanten werden Personen bezeichnet, die von einem Krieg oder einem bewaffneten Konflikt betroffen sind, ohne aktiv an den Kampfhandlungen beteiligt zu sein. Dazu können, in Abhängigkeit von der jeweiligen Begriffsgrundlage, erkrankte oder verwundete Soldaten, sich ergebende oder gefangengenommene Soldaten (Kriegsgefangene), Angehörige der Streitkräfte ohne Kampfauftrag wie zum Beispiel Sanitäter oder Militärseelsorger, im Auftrag des Militärs tätige zivile Dienstleister, Kriegsberichterstatter, das Hilfspersonal der nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie diesen Gesellschaften gleichgestellten Organisationen, die Mitglieder von Zivilschutz-Einheiten und die Zivilbevölkerung gezählt werden.

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  • Als Nichtkombattanten werden Personen bezeichnet, die von einem Krieg oder einem bewaffneten Konflikt betroffen sind, ohne aktiv an den Kampfhandlungen beteiligt zu sein. Dazu können, in Abhängigkeit von der jeweiligen Begriffsgrundlage, erkrankte oder verwundete Soldaten, sich ergebende oder gefangengenommene Soldaten (Kriegsgefangene), Angehörige der Streitkräfte ohne Kampfauftrag wie zum Beispiel Sanitäter oder Militärseelsorger, im Auftrag des Militärs tätige zivile Dienstleister, Kriegsberichterstatter, das Hilfspersonal der nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie diesen Gesellschaften gleichgestellten Organisationen, die Mitglieder von Zivilschutz-Einheiten und die Zivilbevölkerung gezählt werden. Der Begriff, der im juristischen und im umgangssprachlichen Gebrauch zum Teil unterschiedlich verwendet wird und hinsichtlich seiner völkerrechtlichen Bedeutung einem Wandel unterlag, steht dabei in Abgrenzung zu den an den Kampfhandlungen aktiv beteiligten Kombattanten. Die meisten Nichtkombattanten unterstehen dem Schutz des humanitären Völkerrechts, je nach ihrer Zugehörigkeit zu einer der genannten Gruppen jedoch in unterschiedlichem Ausmaß. Unabhängig von dieser juristischen Bedeutung des Begriffs ist die Unterscheidung zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten darüber hinaus ein wesentliches Prinzip in der Theorie des gerechten Krieges. (de)
  • Als Nichtkombattanten werden Personen bezeichnet, die von einem Krieg oder einem bewaffneten Konflikt betroffen sind, ohne aktiv an den Kampfhandlungen beteiligt zu sein. Dazu können, in Abhängigkeit von der jeweiligen Begriffsgrundlage, erkrankte oder verwundete Soldaten, sich ergebende oder gefangengenommene Soldaten (Kriegsgefangene), Angehörige der Streitkräfte ohne Kampfauftrag wie zum Beispiel Sanitäter oder Militärseelsorger, im Auftrag des Militärs tätige zivile Dienstleister, Kriegsberichterstatter, das Hilfspersonal der nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie diesen Gesellschaften gleichgestellten Organisationen, die Mitglieder von Zivilschutz-Einheiten und die Zivilbevölkerung gezählt werden. Der Begriff, der im juristischen und im umgangssprachlichen Gebrauch zum Teil unterschiedlich verwendet wird und hinsichtlich seiner völkerrechtlichen Bedeutung einem Wandel unterlag, steht dabei in Abgrenzung zu den an den Kampfhandlungen aktiv beteiligten Kombattanten. Die meisten Nichtkombattanten unterstehen dem Schutz des humanitären Völkerrechts, je nach ihrer Zugehörigkeit zu einer der genannten Gruppen jedoch in unterschiedlichem Ausmaß. Unabhängig von dieser juristischen Bedeutung des Begriffs ist die Unterscheidung zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten darüber hinaus ein wesentliches Prinzip in der Theorie des gerechten Krieges. (de)
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  • Als Nichtkombattanten werden Personen bezeichnet, die von einem Krieg oder einem bewaffneten Konflikt betroffen sind, ohne aktiv an den Kampfhandlungen beteiligt zu sein. Dazu können, in Abhängigkeit von der jeweiligen Begriffsgrundlage, erkrankte oder verwundete Soldaten, sich ergebende oder gefangengenommene Soldaten (Kriegsgefangene), Angehörige der Streitkräfte ohne Kampfauftrag wie zum Beispiel Sanitäter oder Militärseelsorger, im Auftrag des Militärs tätige zivile Dienstleister, Kriegsberichterstatter, das Hilfspersonal der nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie diesen Gesellschaften gleichgestellten Organisationen, die Mitglieder von Zivilschutz-Einheiten und die Zivilbevölkerung gezählt werden. (de)
  • Als Nichtkombattanten werden Personen bezeichnet, die von einem Krieg oder einem bewaffneten Konflikt betroffen sind, ohne aktiv an den Kampfhandlungen beteiligt zu sein. Dazu können, in Abhängigkeit von der jeweiligen Begriffsgrundlage, erkrankte oder verwundete Soldaten, sich ergebende oder gefangengenommene Soldaten (Kriegsgefangene), Angehörige der Streitkräfte ohne Kampfauftrag wie zum Beispiel Sanitäter oder Militärseelsorger, im Auftrag des Militärs tätige zivile Dienstleister, Kriegsberichterstatter, das Hilfspersonal der nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie diesen Gesellschaften gleichgestellten Organisationen, die Mitglieder von Zivilschutz-Einheiten und die Zivilbevölkerung gezählt werden. (de)
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