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- In der Volkswirtschaftslehre und der Bankbetriebslehre versteht man unter einer Nichtbank allgemein einen Geldnachfrager oder -anbieter in realwirtschaftlichen Sektoren, also insbesondere die privaten Haushalte, Unternehmen, den Staat und das Ausland, sofern nicht kreditwirtschaftlich tätig. (de)
- In der Volkswirtschaftslehre und der Bankbetriebslehre versteht man unter einer Nichtbank allgemein einen Geldnachfrager oder -anbieter in realwirtschaftlichen Sektoren, also insbesondere die privaten Haushalte, Unternehmen, den Staat und das Ausland, sofern nicht kreditwirtschaftlich tätig. (de)
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- In der Volkswirtschaftslehre und der Bankbetriebslehre versteht man unter einer Nichtbank allgemein einen Geldnachfrager oder -anbieter in realwirtschaftlichen Sektoren, also insbesondere die privaten Haushalte, Unternehmen, den Staat und das Ausland, sofern nicht kreditwirtschaftlich tätig. (de)
- In der Volkswirtschaftslehre und der Bankbetriebslehre versteht man unter einer Nichtbank allgemein einen Geldnachfrager oder -anbieter in realwirtschaftlichen Sektoren, also insbesondere die privaten Haushalte, Unternehmen, den Staat und das Ausland, sofern nicht kreditwirtschaftlich tätig. (de)
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- Nichtbank (de)
- Nichtbank (de)
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