Gemeinsame Eigenschaften aller nicht selbstabbildenden Sitzzuteilungsverfahren bei Mehrheitswahl sind im Artikel Sitzzuteilungsverfahren beschrieben. Dieser Exkurs aus dem Artikel behandelt Abwandlungen der Divisorverfahren mit dem Ziel, willkürlich große – oder kleine – Parteien zu bevorzugen (ähnlich der tatsächlich vorkommenden Bestimmung, dass die stärkste Fraktion 50 Sitze hinzu bekommt). Sie spielen in der Praxis keine Rolle. Hierunter seien als Beispiel 1000 Stimmen abgegeben worden, für Partei A 500, für Partei B 300 und für Partei C 200 Stimmen, bei 100 zu vergebenden Sitzen.

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  • Gemeinsame Eigenschaften aller nicht selbstabbildenden Sitzzuteilungsverfahren bei Mehrheitswahl sind im Artikel Sitzzuteilungsverfahren beschrieben. Dieser Exkurs aus dem Artikel behandelt Abwandlungen der Divisorverfahren mit dem Ziel, willkürlich große – oder kleine – Parteien zu bevorzugen (ähnlich der tatsächlich vorkommenden Bestimmung, dass die stärkste Fraktion 50 Sitze hinzu bekommt). Sie spielen in der Praxis keine Rolle. Hierunter seien als Beispiel 1000 Stimmen abgegeben worden, für Partei A 500, für Partei B 300 und für Partei C 200 Stimmen, bei 100 zu vergebenden Sitzen. (de)
  • Gemeinsame Eigenschaften aller nicht selbstabbildenden Sitzzuteilungsverfahren bei Mehrheitswahl sind im Artikel Sitzzuteilungsverfahren beschrieben. Dieser Exkurs aus dem Artikel behandelt Abwandlungen der Divisorverfahren mit dem Ziel, willkürlich große – oder kleine – Parteien zu bevorzugen (ähnlich der tatsächlich vorkommenden Bestimmung, dass die stärkste Fraktion 50 Sitze hinzu bekommt). Sie spielen in der Praxis keine Rolle. Hierunter seien als Beispiel 1000 Stimmen abgegeben worden, für Partei A 500, für Partei B 300 und für Partei C 200 Stimmen, bei 100 zu vergebenden Sitzen. (de)
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  • Gemeinsame Eigenschaften aller nicht selbstabbildenden Sitzzuteilungsverfahren bei Mehrheitswahl sind im Artikel Sitzzuteilungsverfahren beschrieben. Dieser Exkurs aus dem Artikel behandelt Abwandlungen der Divisorverfahren mit dem Ziel, willkürlich große – oder kleine – Parteien zu bevorzugen (ähnlich der tatsächlich vorkommenden Bestimmung, dass die stärkste Fraktion 50 Sitze hinzu bekommt). Sie spielen in der Praxis keine Rolle. Hierunter seien als Beispiel 1000 Stimmen abgegeben worden, für Partei A 500, für Partei B 300 und für Partei C 200 Stimmen, bei 100 zu vergebenden Sitzen. (de)
  • Gemeinsame Eigenschaften aller nicht selbstabbildenden Sitzzuteilungsverfahren bei Mehrheitswahl sind im Artikel Sitzzuteilungsverfahren beschrieben. Dieser Exkurs aus dem Artikel behandelt Abwandlungen der Divisorverfahren mit dem Ziel, willkürlich große – oder kleine – Parteien zu bevorzugen (ähnlich der tatsächlich vorkommenden Bestimmung, dass die stärkste Fraktion 50 Sitze hinzu bekommt). Sie spielen in der Praxis keine Rolle. Hierunter seien als Beispiel 1000 Stimmen abgegeben worden, für Partei A 500, für Partei B 300 und für Partei C 200 Stimmen, bei 100 zu vergebenden Sitzen. (de)
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  • Nicht selbstabbildende Sitzzuteilungsverfahren (de)
  • Nicht selbstabbildende Sitzzuteilungsverfahren (de)
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