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- Das New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (englisch Convention on the Recognition and Enforcement of Foreign Arbitral Awards, NYC), kurz „New Yorker Übereinkommen“ bzw. „New York Convention“ ist das wichtigste internationale Übereinkommen in Fragen der Schiedsgerichtsbarkeit. Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich, privatrechtliche Schiedsvereinbarungen als Ausschluss des gerichtlichen Rechtswegs zu akzeptieren und Schiedssprüche von in anderen Staaten durchgeführten Schiedsverfahren anzuerkennen und zu vollstrecken. Es wurde am 10. Juni 1958 unterzeichnet und ist am 7. Juni 1959 in Kraft getreten. (de)
- Das New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (englisch Convention on the Recognition and Enforcement of Foreign Arbitral Awards, NYC), kurz „New Yorker Übereinkommen“ bzw. „New York Convention“ ist das wichtigste internationale Übereinkommen in Fragen der Schiedsgerichtsbarkeit. Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich, privatrechtliche Schiedsvereinbarungen als Ausschluss des gerichtlichen Rechtswegs zu akzeptieren und Schiedssprüche von in anderen Staaten durchgeführten Schiedsverfahren anzuerkennen und zu vollstrecken. Es wurde am 10. Juni 1958 unterzeichnet und ist am 7. Juni 1959 in Kraft getreten. (de)
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- Das New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (englisch Convention on the Recognition and Enforcement of Foreign Arbitral Awards, NYC), kurz „New Yorker Übereinkommen“ bzw. „New York Convention“ ist das wichtigste internationale Übereinkommen in Fragen der Schiedsgerichtsbarkeit. Die unterzeichnenden Staaten verpflichten sich, privatrechtliche Schiedsvereinbarungen als Ausschluss des gerichtlichen Rechtswegs zu akzeptieren und Schiedssprüche von in anderen Staaten durchgeführten Schiedsverfahren anzuerkennen und zu vollstrecken. Es wurde am 10. Juni 1958 unterzeichnet und ist am 7. Juni 1959 in Kraft getreten. (de)
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- New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (de)
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